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Hochschul-Gesetzentwurf mit zu vielen Regulierungen und zu wenig Perspektive Hochschulen brauchen Autonomie und Entwicklungsmöglichkeiten

Donnerstag, 9. Januar 2014

Anders als der Titel „Hochschulzukunftsgesetz“ erwarten lässt, enthält der Entwurf keine grundsätzliche Perspektive für die Weiterentwicklung des Hochschulwesens. Die NRW-Fachhochschulen/Hochschulen für angewandte Wissenschaften sehen in dem Referentenentwurf eine Vielzahl an rückwärtsorientierten Schritten, die die Handlungsfähigkeit der Hochschulen einschränken und damit Lehre und Forschung gefährden.

Die Erfolge der Hochschulen in den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass die Hochschulautonomie den Studierenden und der Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen Nutzen bringt. Offenbar sieht die Landesregierung einen erheblichen Bedarf an zusätzlichen direktiven Steuerungsinstrumenten. Die Hochschulen können dies nicht nachvollziehen, haben sie sich doch in den vergangenen Jahren als zuverlässige Partner in einem sich wandelnden und stetig wachsenden Hochschulsystem bewiesen und sind sorgfältig und transparent mit den ihnen anvertrauten Ressourcen umgegangen. Die Notwendigkeit zusätzlicher Genehmigungsvorbehalte, Ersatzvornahmen, Verordnungsermächtigungen und sogar der Schaffung eines neuen, äußerst fragwürdigen, in der deutschen Rechtsgeschichte bislang unbekannten Rechtsnormtyps „Rahmenvorgabe“ wurde bislang nicht anhand konkreter Fehlentwicklungen aufgezeigt. Eine von den Hochschulen gewünschte Evaluation des Hochschulfreiheitsgesetzes ist nicht erfolgt.

Die Hochschulen fordern deshalb, das Übermaß an staatlichen Regulierungen auf das wirklich Notwendige zu reduzieren. Ein funktionsfähiges, an gesellschaftlichen Bedarfen orientiertes Hochschulwesen erfordert eine ausgewogene Balance zwischen notwendiger Hochschulautonomie und staatlicher Verantwortung. Nur so lassen sich effiziente Prozesse vor Ort bei gleichzeitiger Sicherung berechtigter Landesinteressen und Schärfung eines wissenschaftlichen Gesamtprofils Nordrhein-Westfalens gewährleisten.

Bedenklich stimmt in diesem Zusammenhang auch die im Gesetzentwurf angelegte schwache Rolle des Parlaments. Weitgehende Strukturentscheidungen sind der Zustimmung des Landtags entzogen. So soll die Entscheidung über die abschließende Fassung des Landeshochschulentwicklungsplans oder die Schließung von gesetzlich bestimmten Hochschulstandorten ausschließlich der Ministerialbürokratie obliegen.

Martin Sternberg, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz der nordrhein-westfälischen Fachhochschulen: „Der Entwurf enthält viel zu viele Detailregelungen und staatliche Eingriffe und zu wenig Öffnungsklauseln, etwa für die Weiterentwicklung der kooperativen Promotion oder die Bildung neuer Hochschultypen, wie vom Wissenschaftsrat vorgeschlagen.“ Zudem offenbare der Gesetzentwurf handwerkliche Schwächen, bemerken die Sprecher der Fachhochschulkanzler Rolf Pohlhausen und Heinz-Joachim Henkemeier beispielsweise mit Blick auf die Bestimmungen zum Aufbau eines Liquiditätsverbundes der Hochschulen. „Verwendung unpassender oder unklarer Begrifflichkeiten, Nichtberücksichtigung bilanzieller Aspekte hinsichtlich der Gestaltung des Jahresabschlusses und eine Formulierung, die weit über die vermutliche Zielrichtung hinausgeht - hier besteht noch deutlicher Nachbesserungsbedarf“, so deren deutliche Kritik.

Die nordrhein-westfälischen Hochschulen haben bewiesen, dass sie mehr Vertrauen verdient haben als aus dem Referentenentwurf spricht. Transparenz gegenüber dem Land und Abstimmung mit dem Ministerium sind auch auf anderem Weg möglich.

Ansprechpartner: Kanzler-Arbeitsgemeinschaft Christian Renno Referent Fachhochschule Dortmund Sonnenstr. 100 44139 Dortmund Tel.: 0231 9112-359 christian.renno@fh-dortmund.de

Landesrektorenkonferenz Bernadette Batterewitz Hochschulpolitische Referentin Hochschule Bochum Lennershofstraße 140 44801 Bochum Tel.: 0234 32-10037 bernadette.batterewitz@hs-bochum.de