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NRW-Fachhochschulen zum Eckpunktepapier der HSG-Novelle

Montag, 5. Februar 2018

In der vergangenen Woche hat das Landeskabinett die Eckpunkte für die bevorstehende Novelle des Hochschulgesetzes NRW beschlossen und öffentlich vorgestellt. Die Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen NRW begrüßt, dass damit die Diskussion über die Ausgestaltung der Gesetzesnovelle bereits frühzeitig eröffnet ist, bevor ein konkreter Referentenentwurf vorliegt. Dies schafft für die Hochschulen ein hohes Maß an Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten im Gesetzgebungsprozess.

"Die Grundtonalität des Eckpunktepapiers begrüßen wir aus Hochschulsicht ausdrücklich", erklärt der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz, Prof. Dr. Marcus Baumann, Rektor der FH Aachen. "Die Landesregierung beabsichtigt, den Hochschulen wieder ein größeres Maß an Autonomie einzuräumen, und schafft ministerielle Steuerungsmöglichkeiten wie das Instrument der Rahmenvorgaben ab", so Baumann.

Die Fachhochschulen zeigen sich ebenfalls damit zufrieden, dass das Eckpunktepapier vorsieht, einen Diskussionsprozess zwischen Ministerium, Universitäten und Fachhochschulen zur Weiterentwicklung der kooperativen Promotion anzustoßen.

"Das Eckpunktepapier spricht klar davon, dass hierzu weitergehende gesetzliche Regelungen erarbeitet werden sollen, die die Zusammenarbeit von Fachhochschulen und Universitäten bei der Promotion verbessern. Damit greift die Landesregierung ein wichtiges Anliegen auf, das wir als Fachhochschulen formuliert haben", erläutert Baumann. Dazu gehöre auch eine Grundfinanzierung für Forschung.

Forschungsfinanzierung erforderlich

Prof. Dr. Hartmut Ihne, Vorstandsmitglied der Landesrektorenkonferenz der NRW-Fachhochschulen und Präsident der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (H-BRS) ergänzt: "Die Eckpunkte sollen neue Grundlage für eine größere Eigenständigkeit der Hochschulen bei ihrer Profilbildung sein. Sie sind gut gewählt und werden positive Wirkung haben. Er betont darüber hinaus: "Wichtig ist aber, dass auch die weitergehenden Vorschläge der Hochschulen, zum Beispiel die Finanzierung von angewandter Forschung, umgesetzt werden können."

Die NRW-Fachhochschulen wollen sich nun eingehend mit den Vorschlägen der Landesregierung auseinandersetzen und im Gesetzgebungsverfahren auf weitere Verbesserungen in ihrem Sinne dringen. "Die Eckpunkte sehen an vielen Stellen Kann-Bestimmungen und Optionsmodelle vor. Aus unserer Sicht kann die Gesetzesnovelle aber in einigen Punkten noch eindeutiger und klarer für die Hochschulfreiheit ausfallen. Das werden wir im Prozess mit Ministerium und Politik aufzeigen, um für einen weiteren Abbau unnötiger Bürokratie in den Hochschulen zu sorgen", so Baumann abschließend.

Kontakt

Robert von Olberg, Referent
Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen NRW e.V.
Tel. 0251/836 40 19
E-Mail: robert.von-olberg@fh-muenster.de

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[Archiv] Eva Tritschler

Ehemalige Pressesprecherin der Hochschule (bis November 2021), Chefredakteurin der Hochschulzeitung doppelpunkt:

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