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Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

Der Fachbereichsrat

Aufgaben des Fachbereichsrates

Der Fachbereichsrat ist das höchste beschlussfassende Organ des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften und zuständig in allen Angelegenheiten des Fachbereichs, soweit keine andere Zuständigkeit ausdrücklich bestimmt ist.

Um seine Aufgaben wahrzunehmen, kann der Fachbereichsrat Ausschüsse, Beauftragte, Kommissionen, Arbeitskreise und Arbeitsgruppen wählen, bestimmen und/oder beauftragen. Er ist zuständig für alle Angelegenheiten des Fachbereichs von grundsätzlicher Bedeutung. Dar­unter fallen unter anderem Erlass der Prüfungsordnungen, Feststellung des Strukturplans, Abstimmung der Forschungsvorhaben und Entscheidungen über Berufungsvor­schläge der Berufungskommissionen.

Die Sitzungen des Fachbereichsrats sind grundsätzlich öffentlich. Eine Ausnahme bilden Tagesordnungspunkte zu Personalentscheidungen.

Zusammensetzung des Fachbereichsrats

Im Fachbereichsrat sind Mitglieder aller vier Statusgruppen der Hochschule vertreten: Professorinnen und Professoren, akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung sowie Studentinnen und Studenten.
Die Amtszeit des Fachbereichsrats beträgt zwei Jahre, die Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden im Fachbereichsrat werden jeweils für ein Jahr gewählt. Der Vorsitzende des Fachbereichsrates wird aus der Gruppe der Fachbereichsmitglieder gewählt.
Dem Fachbereichsrat gehören 8 Mitglieder der Professorengruppe, 3 Studierende, 2 wissenschaftliche Mitglieder, 2 nichtwissenschaftliche Mitglieder an sowie als nicht stimmberechtigte Mitglieder, der Dekan und Prodekan.

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Portraet Christine Syrek 2023 Foto Christian Liepe

Christine Syrek

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Campus Rheinbach, Professur für Wirtschaftspsychologie, insbes. Kommunikation und angewandte Sozialpsychologie

Forschungsfelder

Standort

Rheinbach

Raum

H 204

Adresse

von-Liebig-Str. 20

53359 Rheinbach