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Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

Bachelorarbeit und Kolloquium

Hier finden Sie Informationen über die Bachelorarbeit und das Kolloquium

Die Bachelorarbeit ist eine schriftliche Hausarbeit über ein abgegrenztes Thema. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat befähigt ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine praxisorientierte Aufgabe aus ihrem oder seinem Fachgebiet sowohl in ihren fachlichen Einzelheiten als auch in den fachübergreifenden Zusammenhängen nach wissenschaftlichen und fachpraktischen Methoden selbstständig zu bearbeiten. 

Zur Bachelorarbeit zugelassen wird, wer 140 ECTS-Punkte aus den Prüfungsleistungen des 1. Semesters bis einschließlich des 5. Semesters erzielt hat. Sofern die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, ist der Beginn der Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit frei wählbar.

Zulassungsantrag für die Bachelorarbeit:

Die Beantragung der Bachelorarbeit mit dem Formular "Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit".

  • Die bzw. der Studierende füllt den Antrag aus und trägt einen Vorschlag für den Themenbereich der Bachelorarbeit ein. Das Thema der Bachelorarbeit kann nur einmal und nur innerhalb der ersten drei Wochen der Bearbeitungszeit ohne Angabe von Gründen zurück gegeben werden.
  • Die bzw. der Studierende trägt die Namen der Erstprüferin bzw. des Erstprüfers sowie der Zweitprüferin bzw. des Zweitprüfers ein.
  • Das Prüfungsamt prüft die Zulassungsvoraussetzungen.
  • Die Erstprüferin bzw. der Erstprüfer trägt das genaue Thema für die Bachelorarbeit ein.
  • Das Thema muss durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschuss genehmigt werden. Ein mit Genehmigung festgelegtes Thema kann nach Beginn der Bearbeitungsfrist nicht mehr geändert werden.
  • Die bzw. der Studierende holt den Originalantrag mit dem genehmigten Thema zum Beginn der Bearbeitungszeit im Fachbereichssekretariat ab.

Die Bachelorarbeit kann von jedem/r am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Lehrenden, der/die gemäß § 7 (1) zur Prüfung bestellt werden kann, ausgegeben und betreut werden. In der Regel sind dies die Professor/en/innen des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften. Auf Antrag des/r Kandidat/in kann der Prüfungsausschuss auch eine Person aus folgendem Kreis zum Betreuer/in bestellen:
1. Honorarprofessor/en/innen
2. Lehrkräfte für besondere Aufgaben und andere lehrende wissenschaftliche
Mitarbeiter/-innen
3. Lehrbeauftragte
4. in der beruflichen Praxis und Ausbildung erfahrene Personen, soweit es erforderlich oder sachgerecht ist und sofern sie mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen und am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften lehren.

In diesen Fällen muss der Zweitgutachter ein/e hauptamtlich lehrende/r Professor/in des Fachbereichs sein.

Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt drei Monate. Bei einer Bachelorarbeit mit empirischem Charakter kann die Bearbeitungszeit auf Antrag um einen Monat verlängert
werden. Der Richtwert für den Umfang der Bachelorarbeit beträgt 15.000 – 17.500 Wörter in der vom Prüfungsausschuss festgelegten, nachfolgend beschriebenen Form

Die Bachelorarbeit ist fristgemäß in mind. zwei gedruckten und kartonierte oder gebundene Exemplaren (keine Spiralbindung) sowie in digitaler Form (z.B. auf CD-Rom) in allgemein lesbaren Datenformaten wie txt, doc, rtf oder pdf ohne Zugriffsschutz im Fachbereichssekretariat abzugeben. Der Zeitpunkt der Abgabe ist aktenkundig zu machen. Das Abgabedatum richtet sich nach dem Zeitpunkt der Ausgabe und der Länge der Bearbeitungszeit. Fällt das Abgabedatum auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, so kann die Bachelorarbeit bis zum darauf folgenden Werktag im Fachbereichssekretariat zu Händen des bzw. der Prüfungsausschussvorsitzenden eingereicht werden. Bei Zustellung der Arbeiten durch die Post ist der Zeitpunkt der Einlieferung bei der Post maßgebend. Die Studierenden bekommen einen Einlieferungsbeleg von der Post ausgehändigt. Dieser muss beim Prüfungsamt eingereicht werden.

Bei Abgabe der Bachelorarbeit muss von der Kandidatin bzw. dem Kandidaten schriftlich versichert werden, dass sie oder er die Arbeit selbständig angefertigt und keine anderen als die angegebenen und bei Zitaten kenntlich gemachen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. Darüber hinaus muss sie oder er versichern, dass keine sachliche Übereinstimmung mit der im Rahmen eines vorausgegangenen Studiums angefertigten Bachelor- oder Abschlussarbeit besteht.

Begleitseminar

Während der Bearbeitung der Bachelorarbeit müssen die Studierenden am Begleitseminar für die Bachelorarbeit teilnehmen. Das Begleitseminar sollte in den ersten 4 Wochen der Bachelorarbeit absolviert werden. Beim Termin des Begleitseminars muss der unterschriebene Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit mit dem genehmigten, endgültigen Thema vorgelegt werden. Weitere Informationen zu Anmeldung, Terminen etc. finden Sie im Lea-Kurs 7. Semester Begleitseminar.

Kolloquium

Das Kolloquium ergänzt die Bachelorarbeit und wird separat bewertet. Es dient der Feststellung, ob die Kandidatin bzw. der Kandidat

  • die Ergebnisse der Bachelorarbeit,
  • ihre fachlichen und methodischen Grundlagen,
  • fachübergreifende Zusammenhänge und
  • außerfachliche Bezüge

darstellen, selbstständig begründen und ihre Bedeutung für die Praxis einschätzen kann.

An dem Kolloquium kann teilnehmen, wer sämtliche Prüfungen und die Bachelorarbeit bestanden hat. In begründeten Ausnahmefällen kann die Zulassung zum Kolloquium auch vor dem Abschluss des   Praxissemesters oder Auslandsstudiensemesters erfolgen. Vor dem Kolloquium ist ein Antrag auf Zulassung  bei der bzw. dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu stellen. Das Kolloquium stellt eine mündliche Prüfung von 30 bis 45 Minuten dar. Alternativ kann der Prüfungsausschuss auf Antrag der Prüferin/des Prüfers der Bachelorarbeit festlegen, dass das Kolloquium auch schriftlich erbracht werden kann. In diesem Fall umfasst es zwei Teile:

  • eine Konzeption für einen 30 bis 45-minütigen Vortrag sowie
  • eine schriftliche Ausarbeitung im Umfang von 1.000 Wörtern.

Der Fachbereich bietet eine Informationsveranstaltung über die Bachelorarbeit an. Der Termin wird jeweils zu Beginn eines Semesters bekannt gegeben.

Weitere Informationen über die Bachelorarbeit können der Prüfungsordnung sowie der Informationsbroschüre zu Abschlussarbeit entnommen werden.