Dezernat 5: Studentische Angelegenheiten und Allgemeine Studienberatung

Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

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Campus

Sankt Augustin

Raum

E 031

Kontaktzeiten

Offene Telefonsprechstunde: Donnerstags, 12.15 – 13.15 Uhr

Termine vor Ort oder per Videotelefonat über Webex: nach vorheriger Terminbuchung

AUSFALL TELEFONSPRECHSTUNDE: am 16.08.2026

Ungefähr 16 % aller Studierenden in Deutschland haben eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die ihr Studium erschwert (Ergebnis der Studierendenbefragung best3). Das betrifft demzufolge auch eine erhebliche Anzahl Studierender an der H-BRS.

Christine Rettig Personenbild
Christine Rettig Personenbild

Als Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung berate ich Sie zu Ihren Fragen und Anliegen in diesem Zusammenhang. Dabei kann es zum Beispiel um das Thema Nachteilsausgleich gehen. Hier kann ich Sie bei der Antragsstellung unterstützen. 
Auch wenn Sie andere Fragen zur Bewältigung Ihres Studiums haben, oder auf Barrieren stoßen, die Ihnen das Studium erschweren, nehmen Sie gern Kontakt zu mir auf! Bei Bedarf unterstütze ich Sie bei der Kontaktaufnahme zu weiteren relevanten Anlaufstellen.

Das Angebot richtet sich sowohl an bereits eingeschriebene Studierende als auch an Studieninteressierte. 

Antrag auf Nachteilsausgleich

Einen Antrag auf Nachteilsausgleich richten Sie in der Regel an den Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs. Beachten Sie hierzu gegebenenfalls auch Regelungen in Ihrer Prüfungsordnung. Informieren Sie sich möglichst frühzeitig, wann der Antrag zu stellen ist. Für die Prüfung der Anträge sowie für die Umsetzung der Maßnahmen, wird eine gewisse Zeit benötigt.

Fachbereich Ingenieurwissenschaften und Kommunikation

Im Fachbereich Ingenieurwissenschaften und Kommunikation berät Guido Krause zum Thema Nachteilsausgleich. Studierende des Fachbereichs können sich also auch gern an ihn wenden.