Dezernat 5: Studentische Angelegenheiten und Allgemeine Studienberatung

Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Nachteilsausgleich-studieren mit Behinderung-colourbox

Campus

Sankt Augustin

Raum

E 031

Kontaktzeiten

Offene Telefonsprechstunde: Donnerstags, 12.15 – 13.15 Uhr

Ausfall der Telefonsprechstunde am 18.6.2026

Termine vor Ort oder per Videotelefonat über Webex: nach vorheriger Terminbuchung

Ungefähr 16 % aller Studierenden in Deutschland haben eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die ihr Studium erschwert (Ergebnis der Studierendenbefragung best3).

Als Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung berate ich Sie zu Ihren Fragen und Anliegen in diesem Zusammenhang. Dabei kann es zum Beispiel um das Thema Nachteilsausgleich gehen. Das Angebot richtet sich sowohl an bereits eingeschriebene Studierende als auch an Studieninteressierte. Bei Bedarf unterstütze ich Sie auch bei der Kontaktaufnahme zu weiteren relevanten Anlaufstellen.

Antrag auf Nachteilsausgleich

Einen Antrag auf Nachteilsausgleich richten Sie in der Regel an den Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs. Beachten Sie hierzu gegebenenfalls auch Regelungen in Ihrer Prüfungsordnung. Informieren Sie sich möglichst frühzeitig, wann der Antrag zu stellen ist. Für die Prüfung der Anträge sowie für die Umsetzung der Maßnahmen, wird eine gewisse Zeit benötigt.

Fachbereich Ingenieurwissenschaften und Kommunikation

Im Fachbereich Ingenieurwissenschaften und Kommunikation berät Guido Krause zum Thema Nachteilsausgleich. Studierende des Fachbereichs können sich also auch gern an ihn wenden.