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Dezernat 5: Studentische Angelegenheiten und Allgemeine Studienberatung

Information des Prüfungsservice zum Studienanfang

Hier finden Sie Informationen des Prüfungsservice für Studienanfängerinnen und Studienanfänger.

Liebe Studienanfängerinnen, liebe Studienanfänger,

im Namen des Prüfungsservice begrüßen wir Sie herzlich an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg und informieren Sie gerne über wichtige Aspekte rund um Prüfungsangelegenheiten.

1. Ausdruck von Notenspiegeln

Über das Studierendeninformationssystem (SIS) können Sie Ihren Notenspiegel an jedem PC über das Internet ausdrucken. Auf der letzten Seite wird eine Identifikationsnummer aufgedruckt, mit der Sie im Bedarfsfall die Möglichkeit haben, das Dokument über eine Internetadresse zu verifizieren.
Sie können je nach Bedarfsfall zwischen einem „einfachen“ Notenspiegel mit allen bestandenen Leistungen oder einem „vollständigen“ Notenspiegel wählen. Diesen benötigen Sie z.B. zur Vorlage bei anderen Hochschulen.
In vielen Studiengängen sind die Notenspiegel auch in englischer Sprache abrufbar.

Nach erfolgter Prüfungsanmeldung werden Ihnen über SIS auch ihre vorgenommenen Prüfungsanmeldungen angezeigt.

Wie wird das SIS aufgerufen?

Rufen Sie die Internetseite https://www.h-brs.de auf. Wählen Sie „Schnelleinstieg“ und dann „Studierende“ und scrollen zum Link „E-Mail, Web-Tools, Internetzugang“. Hier wählen Sie „Services für Studierende“ aus und anschließend “Studierendeninformationssystem SIS“ oder direkt: https://www.h-brs.de/de/sis.

  • Bei der Erstanmeldung im SIS erhalten Sie ein entsprechendes Kennwort.

2. Prüfungsanmeldung

Fachbereich 01 Wirtschaftswissenschaften Campus Sankt Augustin und Campus Rheinbach:
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Prüfungsanmeldung online (während der Anmeldefristen) über das SIS vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldefristen unbedingt einzuhalten sind.

Fachbereich 02 Informatik:
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Prüfungsanmeldung online (während der Anmeldefrist) über das SIS vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldefristen unbedingt einzuhalten sind.

Fachbereich 03 Elektrotechnik, Maschinenbau und Technikjournalismus:
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Prüfungsanmeldung online (während der Anmeldefristen) über das SIS vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldefristen unbedingt einzuhalten sind.

Fachbereich 05 Angewandte Naturwissenschaften:
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Prüfungsanmeldung online (während der Anmeldefristen) über das SIS vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldefristen unbedingt einzuhalten sind.

Fachbereich 06 Sozialpolitik und Soziale Sicherung:
Bachelor Sozialversicherung und Master Analysis and Design of Social Protection Systems (PO 2019): Für die Studierenden dieser Studiengänge wird durch den Prüfungsservice die sogenannte „Pflichtanmeldung“ vorgenommen.
Bachelor Nachhaltige Sozialpolitik und Master Analysis and Design of Social Protection Systems (PO 2022): Sie haben die Möglichkeit, Ihre Prüfungsanmeldung online (während der Anmeldefristen) über das SIS vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldefristen unbedingt einzuhalten sind.

Detaillierte Informationen zu Ihrer bearbeiteten Prüfungsanmeldung erhalten Sie ebenfalls im SIS. Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte sofort an den Prüfungsservice (Kontaktmöglichkeiten entnehmen Sie bitte der Internetseite des Prüfungsservice: https://www.h-brs.de/de/d5/pruefungsservice).

3. Prüfungsabmeldungen

Ihre Prüfungsabmeldungen können Sie auch über SIS vornehmen.

Bitte beachten Sie, dass die Rücktrittsfrist für die meisten Studiengänge gemäß den Regelungen der Prüfungsordnungen spätestens 7 Tage vor dem Prüfungsdatum endet. Näheres entnehmen Sie bitte der für Sie gültigen Prüfungsordnung.

4. Prüfungsergebnisse
Ihre Prüfungsergebnisse rufen Sie bitte über den SIS-Notenspiegel ab. Beachten Sie, dass die Ergebnisse spätestens 6 Wochen nach Klausurtermin vorliegen sollen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Prüfungsservice (u. a. auch aus datenschutzrechtlichen Gründen) keine telefonischen Auskünfte über Prüfungsergebnisse erteilen kann.

5. Rücktritt von Prüfungen im Falle einer Erkrankung während des Prüfungszeitraums

Falls Sie im Krankheitsfall nicht an einer Prüfung teilnehmen können, ist es zwingend erforderlich, unverzüglich ein ärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit im Prüfungsservice einzureichen. Über die entsprechende Form des Attestes informieren Sie sich bitte in Ihrer Prüfungsordnung, im Prüfungsservice oder in Ihrem Fachbereich.

Wichtig:

Bitte fügen Sie dem Attest Ihren Namen, Ihren Studiengang und Ihre Matrikelnummer bei und teilen Sie uns unbedingt mit, für welche Prüfung Sie sich abmelden. Geben Sie auch das Prüfungsdatum an. Benutzen Sie hierzu bitte das folgende Formular: www.h-brs.de/de/form.

6. Allgemeine Hinweise

Für Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweilige/n Ansprechpartnerin/nen für Ihren Studiengang. Die Kontaktdaten können Sie der Internetseite des Prüfungsservices entnehmen: https://www.h-brs.de/de/d5/pruefungsservice.

Die Unterlagen der zukünftig von Ihnen abgelegten Prüfungen werden grundsätzlich fünf Jahre aufbewahrt. Im sechsten Jahr werden die Unterlagen gemäß den datenschutzrechtlichen Regelungen entsorgt. (Beispiel: eine Klausur aus dem Sommersemester 2023 wird in 2029 entsorgt.)

Beim Prüfungsservice erhalten Sie im Bedarfsfall auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Insbesondere im Falle des Verlassens der Hochschule ohne Abschluss empfehlen wir, eine solche Bescheinigung ausstellen zu lassen, da eine nachträgliche Beantragung nur innerhalb der folgenden fünf Jahre möglich ist.

Damit Sie alle die per E-Mail von uns an Ihr Hochschulpostfach zugestellten Informationen erhalten können, kontrollieren Sie bitte regelmäßig die Ordnergröße ihres Postfaches.

Bitte geben Sie bei allen schriftlichen und telefonischen Anfragen an den Prüfungsservice Ihre Matrikelnummer, Ihren Namen und Ihren Studiengang an. Die Bearbeitungszeiten können hierdurch verkürzt werden.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und Spaß im Studium!

Herzliche Grüße
Ihr Prüfungsservice