Studierendenservice
Informationen zum Studierendenausweis
Der Studierendenausweis ist nur während des Zeitraumes der Immatrikulation an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg entsprechend den Vorgaben des Hochschulgesetzes NRW und der Einschreibeordnung der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg in der jeweils geltenden Fassung gültig. Während dieses Zeitraumes darf der Studierendenausweis ausschließlich von der Person (Student/Studentin) verwendet werden, die auf dem Studierendenausweis benannt ist.
Die Berechtigung zur Nutzung angebundener Systeme (z. B. Bibliothek, Mensa, elektronische Zutrittssysteme) sowie die Berechtigung zur Nutzung gegenüber Dritten zum Zwecke des Nachweises des Studierendenstatus erlischt zum Zeitpunkt der Exmatrikulation.
Sollte der Studierendenausweis entgegen diesen Vorgaben trotzdem genutzt werden, kann dies strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen haben.
Ein internationaler Studierendenausweis kann im Bedarfsfall beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg beantragt werden.
Studierendenausweise mit Aufdruck einer Gültigkeit
Sollte das Gültigkeitsdatum auf Ihrem Studierendenausweis während Ihres Immatrikulationszeitraumes ablaufen, so ist der Studierendenausweis dennoch weiter nutzbar. Er behält seine Dienste (Mensa, Bibliothek, elektronische Zutrittssysteme) bis zum Zeitpunkt der Exmatrikulation. Danach erlischt die Nutzungsberechtigung mit sofortiger Wirkung.
Als zusätzlicher Nachweis gegenüber Dritten kann eine aktuelle Studienbescheinigung verwendet werden.
Studierendenausweis verloren oder defekt
Bei Verlust des Studierendenausweises oder bei Namensänderung wird gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 20,00 Euro ein neuer Studierendenausweis ausgestellt.
Überweisen Sie die 20,00 EUR bitte an:
Empfänger: Hochschule Bonn-Rhein-Sieg,
IBAN: DE69 3705 0299 0033 000705
Verwendungszweck: Studierendenausweis und Ihr Name.
Handelt es sich um einen technischen Fehler beziehungsweise um einen Kartenfehler werden keine Gebühren fällig.
Nutzungsmöglichkeiten des Studierendenausweises
1. Bibliothek
Der Studierendenausweis ist auch Benutzerausweis für die Hochschulbibliothek.
2. Mensa
Der Studierendenausweis kann durch Aufladen des Kontos „Mensa“ an den Aufwertern der beiden Mensen als Mensakarte eingesetzt werden.
3. elektronische Zutrittsberechtigung
Der Studierendenausweis öffnet die Schranke zu den Parkplätzen