Semesterbeitrag und Gebühren
Sommersemester 2021
Der Semesterbeitrag steigt zum Sommersemester 2021 auf 304,50 EUR an.
Er setzt sich wie folgt zusammen:
- Sozialbeitrag des Studentenwerks Bonn 100,00 EUR
- Mobilitätsbeitrag (Semesterticket) 134,80 EUR
- Mobilitätsbeitrag (NRW-Ticket) 57,40 EUR
- Studierendenschaftsbeitrag 12,30 EUR
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Wintersemester 2020/21
Der Semesterbeitrag steigt zum Wintersemester 2020/21 auf 303,50 EUR.
Er setzt sich wie folgt zusammen:
- Sozialbeitrag des Studentenwerks Bonn 100,00 EUR
- Mobilitätsbeitrag (Semesterticket) 134,80 EUR
- Mobilitätsbeitrag (NRW-Ticket) 56,40 EUR
- Studierendenschaftsbeitrag 12,30 EUR
Studierende von berufsbegleitenden Masterstudiengängen (Master Controlling und Management und Master Innovations- und Informationsmanagement) sind ab dem Wintersemester 2018/2019 nicht mehr berechtigt, ein Mobilitätsticket zu erhalten.
Die Änderungen zum Wintersemester 2020/2021 und Sommersemester 2021 wurden mit der Beitragsordnung der Studierendenschaft vom 26.05.2020 durch das Präsidium beschlossen. Die Beitragsordnung der Studierendenschaft wurde am 12.06.2020 veröffentlicht.
Grundlage für die Erhebung des Semesterbeitrages sind die Beitragsordnung des Studentenwerkes Bonn und die Beitragsordnung der Studierendenschaft der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg.
Die Weiterbildungsgebühren für weiterbildende Masterstudiengänge und andere Weiterbildungsangebote finden Sie auf den Seiten der Fachbereiche oder erfragen diese bitte im Studierendensekretariat.
Informationen bei finanziellen Problemen
Wenn Sie im Laufe Ihres Studiums in eine finanzielle Notlage geraten, können Sie bei verschiedenen
Stellen Unterstützung erhalten. Eine Übersicht finden Sie in folgendem Infoblatt:
- Hilfe bei finanziellen Engpässen (PDF 88 kB)
In sozialen Härtefällen können auf Antrag Beitragsanteile erstattet werden. Der Antrag ist zu richten an das AStA-Referat Hochschulpoliktik & Soziales.
Verwaltungsgebühren
Gasthörergebühr pro Semester: 100,00 EUR
Zweithörergebühr (Kleine Zweithörer*innen): 100,00 EUR
Verspätete Rückmeldung: 20,00 EUR
Zweitausfertigung Studierendenausweis (Chipkarte): 20,00 EUR
Zweitausfertigung Prüfungszeugnis oder Urkunde: 20,00 EUR
Weiterbildungsgebühren
Bitte im Fachbereich erfragen!
Grundlage für die Erhebung von Verwaltungsgebühren ist die Hochschulabgabensatzung.
Ansprechpartner ist das Studierendensekretariat