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Dezernat 5: Studentische Angelegenheiten und Allgemeine Studienberatung

Hilfe bei finanziellen Engpässen

Geld Colourbox Ulf Wittrock
Immer wieder kommt es vor, dass Studierende in eine nicht vorhersehbare finanzielle Notlage geraten. In diesem Fall gibt es verschiedene Möglichkeiten den finanziellen Engpass zu überbrücken.
  • Keine Nachteile beim BAföG wegen Corona: Informationen für BAföG-Geförderte in der Pandemie
     
  • Darlehen des Studierendenwerks (Daka): Für Studierende in finanziellen Notlagen vergibt das Studierendenwerk zinslose Darlehen in der Regel bis zu einem Betrag von 12.000 Euro. Es wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr erhoben, außerdem ist eine Bürgschaft erforderlich. Lebensalter und Semesterzahl spielen bei der Darlehensvergabe eine nachgeordnete Rolle.
    Weitere Informationen des Studierendenwerks Bonn zu Daka
     
  • Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg berät Studierende in finanziellen Notlagen und kann gegebenenfalls auch Unterstützungsangebote machen: info@asta.h-brs.de,  Tel. +49 2241 865 490
     
Für Studierende kurz vor Studienabschluss
  • Bildungskredit der Bundesregierung: Flexibler und zinsgünstiger Kredit für Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen. Im Ge­gen­satz zur BAföG-Förderung wird der Bildungskredit un­ab­hän­gig vom ei­ge­nen Ein­kom­men und Ver­mö­gen so­wie dem der El­tern oder des Lebenspartners beziehungsweise der Lebenspartnerin vergeben. Eine Kombination mit anderen Finanzierungsangeboten ist möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen auch für ausländische Studierende verfügbar.
     
Für ausländische Studierende
  • Die Katholischen Hochschulgemeinde (KHG) bietet Beratung und Unterstützung für ausländische Studierende der Universität Bonn und der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg in finanziellen Notlagen. Auch deutsche Studierende können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Hilfe erhalten. Zu einem Beratungsgespräch sind folgende Unterlagen nötig: Studierendenausweis, Pass mit Visum, Notenspiegel, Konto­auszüge der letzten drei Monate.
  • Die Evangelische Studierendengemeinde (ESG) kann ausländische Studierende (vor allem Studierende aus Asien, Afrika und Lateinamerika, die sich entwicklungspolitisch engagieren) in schwierigen Situationen finanziell unterstützen. Voraussetzung ist eine Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken. Antragstellung persönlich im ESG-Büro. Erforderliche Unterlagen: Pass, Studierendenausweis, Notenspiegel, Zeugnisse, Nachweise über finanzielle Bedürftigkeit.
     
Weitere Angebote
  •  Studienförderung für Frauen: Der Hildegardis-Verein e.V. vergibt zwei Mal im Jahr zinslose Darlehen an christliche Frauen, vor allem in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (auch für Zweit- und Aufbaustudien) im Wert von maximal € 10.000. Neben dem allgemeinen Darlehen gibt es spezielle Fördertöpfe für christliche Studentinnen mit Kind.
  • Darlehen vom Albertus-Magnus-Verein: Der Albertus-Magnus-Verein im Erzbistum Köln vergibt unter bestimmten Rahmenbedingungen zinslose Darlehen von bis zu 5.000 € an katholische Studierende.
     

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