Stabsstelle Kommunikation und Marketing
Aufbau und Organisation der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg

- Zentrale Hochschulorgane
- Fachbereiche
- Institute
- Studierendenschaft
- Verwaltung
- Zentrale Betriebseinheiten
- Stabsstellen
- Beauftragte und Kommissionen
1. Zentrale Hochschulorgane
Zentrale Organe der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg sind entsprechend Paragraph 14 des Hochschulgesetzes NRW das Präsidium, die Präsidentin, der Senat, der Hochschulrat und die Hochschulwahlversammlung. Informationen zu den Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Organe finden Sie auf folgender Seite:
2. Fachbereiche
Die Hochschule gliedert sich in die Fachbereiche, die organisatorischen Grundeinheiten der Hochschule. Organe des Fachbereichs sind die Dekanin oder der Dekan und der Fachbereichsrat. Der Fachbereich regelt seine Organisation durch eine Fachbereichsordnung und erlässt die sonstigen zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Ordnungen. Mitglieder eines Fachbereichs sind neben Dekanin oder Dekan das hauptberufliche Hochschulpersonal, das überwiegend im Fachbereich tätig ist, und die Studierenden, die für einen vom Fachbereich angebotenen Studiengang eingeschrieben sind. Weiterführende Informationen zu Fachbereich, Dekanin/Dekan und Fachbereichsrat finden Sie in den Paragraphen 26 bis 29 des Hochschulgesetzes NRW (als PDF am Seitenende).
4. Studierendenschaft
Studierendenparlament (StuPa)
Alle Studierenden wählen aus ihrer Mitte das Studierendenparlament als ihr oberstes beschlussfassendes Organ. Die Aufgaben des Studierendenparlaments ergeben sich aus der Satzung der Studierenden.
Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)
Der AStA vertritt die Studierendenschaft sowohl hochschulintern als auch nach außen. Er führt die Beschlüsse des Studierendenparlaments aus und erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Für die einzelnen Aufgaben können mit Zustimmung des Studierendenparlaments Referentinnen und Referenten bestellt werden.
Fachschaften und Fachschaftsräte
Alle Studierenden eines Fachbereiches wählen aus ihrer Mitte fünf Mitglieder in den Fachschaftsrat. Dieses Gremium vertritt die studentischen Interessen auf Fachbereichsebene und nach außen. Den Fachschaftsräten wird vom Studierendenparlament Geld zur Ausübung ihrer Aufgaben zur Verfügung gestellt.
Weitergehende Informationen finden Sie in den Paragraphen 48 bis 57 im Hochschulgesetz NRW (als PDF am Seitenende).
5. Verwaltung
Die Verwaltung der Hochschule wird durch die Kanzlerin geleitet und gliedert sich in fünf Dezernate und die Stabsstelle Recht und Compliance. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung sind in der Hochschulverwaltung, den Fachbereichen, den wissenschaftlichen Einrichtungen oder den zentralen Betriebseinheiten tätige Beschäftigte, denen andere als wissenschaftliche Dienstleistungen obliegen (Vergleiche Paragraph 47 Hochschulgesetz NRW).
Dezernate
- Facility Management, Bauen und Sicherheit (Dezernat 1)
- Personal (Dezernat 2)
- Finanzen und Einkauf (Dezernat 3)
- Hochschulplanung, Organisation und Controlling (Dezernat 4)
- Studentische Angelegenheiten und Allgemeine Studienberatung (Dezernat 5)
- Stabsstelle Recht und Compliance
Die Hochschulverwaltung sorgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben für die Erfüllung der Aufgaben der Hochschule in Planung, Verwaltung und Rechtsangelegenheiten. Dabei hat sie auf eine wirtschaftliche Verwendung der Haushaltsmittel und auf eine wirtschaftliche Nutzung der Hochschuleinrichtungen hinzuwirken. Auch die Verwaltungsangelegenheiten der Organe und Gremien der Hochschule werden durch die Hochschulverwaltung wahrgenommen.
Im Sinne einer Good Governance gehört es auch zu den Aufgaben der Hochschulverwaltung, Strukturen und Prozesse bereit zu stellen, damit Aufgaben in Lehre, Forschung und Transfer effizient und in einer alle Beteiligten einbeziehenden, transparenten und vertrauensvollen Weise erledigt werden.
7. Stabsstellen
Dem Präsidium direkt zugeordnet sind die beiden Stabsstellen Recht und Compliance und Kommunikation und Marketing. Die Stabsstelle Kommunikation und Marketing ist eine Stabsstelle der Präsidentin. Zu ihren Kernaufgaben gehören Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Wissenschaftskommunikation, Webredaktion und -administration inklusive Socia Media, Bild- und Videoproduktion, interne Kommunikation, Event-Management und Corporate Design.
Die Stabsstelle Recht und Compliance ist eine Stabsstelle der Kanzlerin und somit Teil der Verwaltung (siehe oben), die sich in drei Teams aufgliedert. Das Justiziariat klärt rechtliche Fragen innerhalb der Hochschule, die Datenschutzverantwortlichen stellen sicher, dass die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden, die Innenrevision prüft Geschäftsprozesse und Geschäftsvorfälle der Hochschule nach Kriterien der Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns.
8. Beauftragte und Kommissionen
Gesetzlich Beauftragte
Gesetzlich Beauftragte einer Hochschule sind Personen, die aufgrund gesetzlicher Regelungen oder der Hochschulordnung bestimmte Aufgaben und Befugnisse wahrnehmen. Sie sind wichtige Ansprechpersonen für Studierende und Lehrende, gerade bei Themen wie Gleichstellung, Brandschutz, Datenschutz, Arbeitssicherheit und in der Vertretung Schwerbehinderter.
Beauftragte und Kommissionen des Präsidiums
Eine vom Präsidium der Hochschule beauftragte Person oder Kommission wird von der Hochschulleitung mit einer bestimmten Aufgabe oder Verantwortlichkeit betreut. Beispiele sind die Kommission Internationales, die Kommission Qualitätsverbesserung, Studium und Lehre, die Alumni-Beauftragte und die Beauftragten für Schulkontakte, digitale Lehre oder Hochschuldidaktik.
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