Direkt zum Inhalt

Stabsstelle Kommunikation und Marketing

Aufbau und Organisation der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg

Campus Sankt Augustin 20220524 foto eric lichtenscheidt 03 fs22.jpg
Wie funktioniert die Hochschule? Welche Gliederung, welches Gremium ist wofür zuständig? Auf dieser Seite versuchen wir uns an einer Darstellung der Struktur unserer Hochschule. Am Seitenende finden Sie weiterführende Links etwa zum Hochschulgesetz NRW und der Grundordnung der H-BRS.
  1. Zentrale Hochschulorgane
  2. Fachbereiche
  3. Institute
  4. Studierendenschaft
  5. Verwaltung
  6. Zentrale Betriebseinheiten
  7. Stabsstellen
  8. Beauftragte und Kommissionen

 

1. Zentrale Hochschulorgane

Zentrale Organe der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg sind entsprechend Paragraph 14 des Hochschulgesetzes NRW das Präsidium, die Präsidentin, der Senat, der Hochschulrat und die Hochschulwahlversammlung. Informationen zu den Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Organe finden Sie auf folgender Seite:

2. Fachbereiche

Die Hochschule gliedert sich in die Fachbereiche, die organisatorischen Grundeinheiten der Hochschule. Organe des Fachbereichs sind die Dekanin oder der Dekan und der Fachbereichsrat. Der Fachbereich regelt seine Organisation durch eine Fachbereichsordnung und erlässt die sonstigen zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Ordnungen. Mitglieder eines Fachbereichs sind neben Dekanin oder Dekan das hauptberufliche Hochschulpersonal, das überwiegend im Fachbereich tätig ist, und die Studierenden, die für einen vom Fachbereich angebotenen Studiengang eingeschrieben sind. Weiterführende Informationen zu Fachbereich, Dekanin/Dekan und Fachbereichsrat finden Sie in den Paragraphen 26 bis 29 des Hochschulgesetzes NRW (als PDF am Seitenende).

Studierende in Laborkitteln Angewandte Naturwissenschaften Rhb 20130710 foto eric lichtenscheidt 21

Fachbereich Angewandte Naturwissenschaften

informatik_studiengang_master_autonomous_systems_20220426_foto_eric_lichtenscheidt_05_fs22.jpg (DE)

Fachbereich Informatik

EMT Projektwoche Labor Photonik 20220525 foto eric lichtenscheidt 11 fs22.jpg

Fachbereich Ingenieurwissenschaften und Kommunikation

Studierende Social Protection am Campus StA 20220517 foto eric lichtenscheidt 05 fs22.jpg

Fachbereich Sozialpolitik und Soziale Sicherung

erstsemesterempfang_wirtschaft_studierende_campus_gruppe_led_wand_sta_20220321_foto_eric_lichtenscheidt_61_fs22.jpg (DE)

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

3. Institute

Unter der Verantwortung eines Fachbereichs oder mehrerer Fachbereiche können wissenschaftliche Einrichtungen errichtet werden, soweit dies zweckmäßig ist (vergleiche auch Paragraph 29 des Hochschulgesetzes NRW: "Wissenschaftliche Einrichtungen").

4. Studierendenschaft

Studierendenparlament (StuPa)

Alle Studierenden wählen aus ihrer Mitte das Studierendenparlament als ihr oberstes beschlussfassendes Organ. Die Aufgaben des Studierendenparlaments ergeben sich aus der Satzung der Studierenden.

Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)

Der AStA vertritt die Studierendenschaft sowohl hochschulintern als auch nach außen. Er führt die Beschlüsse des Studierendenparlaments aus und erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Für die einzelnen Aufgaben können mit Zustimmung des Studierendenparlaments Referentinnen und Referenten bestellt werden.

Fachschaften und Fachschaftsräte

Alle Studierenden eines Fachbereiches wählen aus ihrer Mitte fünf Mitglieder in den Fachschaftsrat. Dieses Gremium vertritt die studentischen Interessen auf Fachbereichsebene und nach außen. Den Fachschaftsräten wird vom Studierendenparlament Geld zur Ausübung ihrer Aufgaben zur Verfügung gestellt.

Weitergehende Informationen finden Sie in den Paragraphen 48 bis 57 im Hochschulgesetz NRW (als PDF am Seitenende).

5. Verwaltung

Die Verwaltung der Hochschule wird durch die Kanzlerin geleitet und gliedert sich in fünf Dezernate und die Stabsstelle Recht und Compliance. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung sind in der Hochschulverwaltung, den Fachbereichen, den wissenschaftlichen Einrichtungen oder den zentralen Betriebseinheiten tätige Beschäftigte, denen andere als wissenschaftliche Dienstleistungen obliegen (Vergleiche Paragraph 47 Hochschulgesetz NRW).

Dezernate
  • Facility Management, Bauen und Sicherheit (Dezernat 1)
  • Personal (Dezernat 2)
  • Finanzen und Einkauf (Dezernat 3)
  • Hochschulplanung, Organisation und Controlling (Dezernat 4)
  • Studentische Angelegenheiten und Allgemeine Studienberatung (Dezernat 5)
  • Stabsstelle Recht und Compliance

Die Hochschulverwaltung sorgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben für die Erfüllung der Aufgaben der Hochschule in Planung, Verwaltung und Rechtsangelegenheiten. Dabei hat sie auf eine wirtschaftliche Verwendung der Haushaltsmittel und auf eine wirtschaftliche Nutzung der Hochschuleinrichtungen hinzuwirken. Auch die Verwaltungsangelegenheiten der Organe und Gremien der Hochschule werden durch die Hochschulverwaltung wahrgenommen. 

Im Sinne einer Good Governance gehört es auch zu den Aufgaben der Hochschulverwaltung, Strukturen und Prozesse bereit zu stellen, damit Aufgaben in Lehre, Forschung und Transfer effizient und in einer alle Beteiligten einbeziehenden, transparenten und vertrauensvollen Weise erledigt werden.

6. Zentrale Betriebseinheiten

Die zentralen Betriebseinheiten der Hochschule bieten eine fachsbereichübergreifende Infrastruktur für Dienstleistungen und Services für die gesamte Hochschule an. Sie erfüllen wichtige Gemeinschaftsaufgaben vor allem in den Bereichen Forschung, Lehre und Studium.

bibliothek_sta_20220331_foto_eric_lichtenscheidt_78_fs22.jpg (DE)

Bibliothek H-BRS

Key Visual International Office

International Office

spz_key_visual_sprachzentrum_rgb.jpg (DE)

Sprachenzentrum

ZWT - Wir sind Transfer

Zentrum für Wissenschafts- und Technologietransfer

ITS Gruppenfoto 1920x1080

Institut für IT-Service (ITS)

7. Stabsstellen

Dem Präsidium direkt zugeordnet sind die beiden Stabsstellen Recht und Compliance und Kommunikation und Marketing. Die Stabsstelle Kommunikation und Marketing ist eine Stabsstelle der Präsidentin. Zu ihren Kernaufgaben gehören Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,  Wissenschaftskommunikation, Webredaktion und -administration inklusive Socia Media, Bild- und Videoproduktion, interne Kommunikation, Event-Management und Corporate Design. 

Die Stabsstelle Recht und Compliance ist eine Stabsstelle der Kanzlerin und somit Teil der Verwaltung (siehe oben), die sich in drei Teams aufgliedert. Das Justiziariat klärt rechtliche Fragen innerhalb der Hochschule, die Datenschutzverantwortlichen stellen sicher, dass die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden, die Innenrevision prüft Geschäftsprozesse und Geschäftsvorfälle der Hochschule nach Kriterien der Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns.

8. Beauftragte und Kommissionen

Gesetzlich Beauftragte

Gesetzlich Beauftragte einer Hochschule sind Personen, die aufgrund gesetzlicher Regelungen oder der Hochschulordnung bestimmte Aufgaben und Befugnisse wahrnehmen. Sie sind wichtige Ansprechpersonen für Studierende und Lehrende, gerade bei Themen wie Gleichstellung, Brandschutz, Datenschutz, Arbeitssicherheit und in der Vertretung Schwerbehinderter.

Beauftragte und Kommissionen des Präsidiums

Eine vom Präsidium der Hochschule beauftragte Person oder Kommission wird von der Hochschulleitung mit einer bestimmten Aufgabe oder Verantwortlichkeit betreut. Beispiele sind die Kommission Internationales, die Kommission Qualitätsverbesserung, Studium und Lehre, die Alumni-Beauftragte und die Beauftragten für Schulkontakte, digitale Lehre oder  Hochschuldidaktik.

Kontakt

portraet_juri_kuestenmacher170629_foto_e._lichtenscheidt_05_cut_web.jpg (DE)

Juri Küstenmacher

Online-Redakteur/CMS-Admin

Standort

Sankt Augustin

Raum

E 241

Adresse

Grantham-Allee 20

53757, Sankt Augustin

Contact hours

Montag bis Freitag: 10 bis 15:30 Uhr

Dokumente