Recht und Compliance

Bewirb Dich auf ein Amt in den Hochschulgremien

Die H-BRS braucht Dich 20251118 Banner Martin Schulz

Dienstag, 18. November 2025

Im Mai 2026 stehen die nächsten Hochschulwahlen auf der Agenda. Dabei werden die studentischen Mitglieder der Fachbereichsräte, des Senats, der Gleichstellungsstelle und die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte gewählt. Das klappt aber nur, wenn das auch jemand macht. Wie Ihr Euch bewerben oder jemanden dafür vorschlagen könnt und warum Ihr das tun solltet, erfahrt Ihr hier. Wichtig: Die Wahlvorschläge müssen bis Montag, 1. Dezember 2025 eingereicht sein, sonst war alle Mühe vergebens.
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Die beiden Vorsitzenden des aktuellen Wahlvorstands Isabell Reck und Elena Bökemeier. Foto: Juri Küstenmacher/H-BRS

Warum sollte ich mich bewerben?

Als Studentin oder Student bist Du in den Gremien aktiv an Entscheidungsfindungen und Beschlüssen beteiligt. Da geht mehr, als man gemeinhin annimmt, schließlich verwaltet sich die Hochschule selbst.

Die akademische Selbstverwaltung ist ein Grundprinzip deutscher Hochschulen, was die Beschäftigten und Studierenden ermächtigt, ihre Hochschule im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu gestalten, gegebenfalls auch Strukturen und Abläufe anzupassen.

Man lernt dabei das ganze System aus einem anderen Blickwinkel kennen und kann etwa seinen Kommilitoninnen und Kommilitonen auch mal erklären, warum manche Dinge so sind wie sie sind und was man tun müsste, wenn man daran etwas ändern wollte. Und man knüpft Kontakte zu den Beschäftigten der Hochschule, zu den Lehrkräften und den Beschäftigten aus Technik und Verwaltung.

Zu guter Letzt macht sich so eine Mitgliedschaft in einem Gremium ganz gut im Lebenslauf, auch wenn das nicht der ausschlaggebende Grund für Dich sein sollte, sich zu bewerben.

Die Amtszeit in allen Gremien und für Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte beträgt ein Jahr. 

Okay, ich bin bereit. Was mache ich jetzt?

Wie man einen Vorschlag verfasst und was es dabei zu beachten gilt, steht in folgendem Dokument auf Seite 4, die Formblätter für die Wahlvorschläge befinden sich auf Seite 7 bis 10.

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Hier tagt der Senat im Jahr 2024. Foto: Juri Küstenmacher/H-BRS

Bis wann und wo kann ich die Wahlvorschläge einreichen?

Die erforderlichen Wahlvorschläge sind bis spätestens Montag, 1. Dezember 2025, 15 Uhr bei der Wahlleiterin (Büro der Kanzlerin, E 224), im Justiziariat (G 224 bis 228) oder beim Empfang in Sankt Augustin, Rheinbach oder Hennef (Fachbereichssekretariat, 10 U 11) einzureichen.

Zur Sicherstellung der fristgerechten Einreichung wird empfohlen, Datum und Uhrzeit des Eingangs bei der zuständigen Abgabestelle auf dem Wahlvorschlag sowie dem umschließenden Briefumschlag vermerken zu lassen. Bei Posteinwurf ist ausschließlich der Eingangsstempel maßgeblich.

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Online-Wahl: Hochschulwahlen im Mai 2026

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Der Senat der H-BRS

Illustration Equity

Gleichstellungsbeauftragte

Kontakt

Elena Bökemeier

Justiziarin

Standort

Sankt Augustin

Raum

G224

Adresse

Grantham-Allee 20

53757, Sankt Augustin

Isabell Reck

Volljuristin

Standort

Standort

Sankt Augustin

Raum

G224

Adresse

Grantham-Allee 20

53757 Sankt Augustin