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Dezernat 1: Facility Management, Bauen und Sicherheit

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Studierende

Studierende an der H-BRS unterliegen dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Versicherungsschutz besteht in allen Situationen, die in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule fallen. Es muss also ein direkter räumlicher und zeitlicher Zusammenhang zum Studium bestehen. Dazu zählen auch Veranstaltungen, die die Hochschule plant, ankündigt und durchführt.

Versichert sind z.B.

• der Besuch von Vorlesungen, Seminaren und Übungen
• der Besuch von Universitäts- und Hochschulbibliotheken
• die Teilnahme an Exkursionen ins In- und Ausland
• Teilnahme am Hochschulsport (offizielle Hochschulveranstaltungen mit Übungsleitung und Organisation)
• Unmittelbarer Weg zur und von der Hochschule

Wichtiger Hinweis: Voraussetzung für den Unfallversicherungsschutz ist, dass die Studierenden immatrikuliert sind und dass die Tätigkeit, die zum Unfall führt, in dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule stattfindet!

Nicht versichert sind z.B.

• Studienarbeiten außerhalb der Hochschule (etwa Lerngruppen oder Selbststudium zu Hause)
• privat organisierte Studienfahrten
• private Aktivitäten auf dem Gelände der Hochschule (z.B. Mensabesuch)
• WICHTIG: Eigenständig organisierte Praktika ohne Hochschulauftrag (versichert über die Berufsgenossenschaft des Praktikumsbetriebes!)

... wenn doch etwas passiert?

Jeder Unfall, der sich im Zusammenhang mit dem Studium an der Hochschule ereignet, egal ob er nur zu einem Kratzer geführt hat oder doch einen Beinbruch zur Folge hat, muss hochschulintern an die Fachkräfte für Arbeitssicherheit gemeldet werden.

... Durchgangsarzt aufsuchen

Nach einem Unfall ist ein Durchgangsarzt (D-Arzt) aufzusuchen.