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Bewerben an der H-BRS

Bewerbende mit Nicht-EU/Nicht-EWR-Staatsangehörigkeit mit Hochschulzugangsberechtigung aus Nicht-EU/Nicht-EWR-Staaten

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Hier finden Sie Informationen für Nicht-EU/Nicht-EWR-Staatsangehörige mit Hochschulzugangsberechtigung aus einem Nicht-EU/Nicht-EWR-Staat.

Studienplatzvergabe

Zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge

In zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen (NC-Studiengänge) werden 7 Prozent der insgesamt vorhandenen Studienplätze für internationale Studienbewerbende, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung in einem Nicht-EU/Nicht-EWR-Mitgliedsstaat erworben haben oder eine Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland bestanden haben, zur Verfügung gestellt. Für Bewerbende, die in der Bundesrepublik Deutschland Asylrecht genießen, können bei Vorliegen von besonderen Umständen Unterquoten innerhalb dieser 7 Prozent-Quote gebildet werden (in der Regel 1 Platz).

Die Auswahl der Bewerbenden erfolgt in erster Linie nach dem Grad der Qualifikation unter Berücksichtigung der Vielfalt der verschiedenen Nationen (Länderquotierungen/ Länderproporz). Der Grad der Qualifikation ergibt sich aus der Durchschnittsnote der Zeugnisse für den Hochschulzugang entsprechend den Bewertungsvorschlägen des Sekretariats der zuständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (ZAB). Die Studienplatzvergabe erfolgt durch die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg.

 

Zulassungsfreie Bachelorstudiengänge

In zulassungsfreien Studiengängen erhält jeder Bewerbende, der über die Hochschulzugangsqualifikation und die erforderlichen Deutschkenntnisse verfügt, einen Studienplatz.

Informationen zu den anerkannten Deutschprüfungen finden Sie unter dem Link "Deutsch-Sprachzertifikate für die Zulassung an der H-BRS" am Ende der Seite.

 
Hochschulzugang

Wenn Sie schon vorab wissen möchten, ob Ihr Schulabschlusszeugnis zum Studium in Deutschland qualifiziert, können Sie dies prüfen unter auf der Zulassungsdatenbank des DAAD oder auf den Seiten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen "Anabin". Beide Links finden Sie am Ende der Seite.

Falls Sie in Ihrem Heimatland einen Schulabschluss erworben haben, der in Ihrem Heimatland zu einem Studium berechtigt, in Deutschland aber nicht als Hochschulzugangsberechtigung (HZB) anerkannt wird, müssen Sie vor Studienbeginn ein Studienkolleg besuchen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter den Link "Studienkollegs" am Ende der Seite.  

Anlaufstellen

Kontakt zum Studierendenservice

Adresse

Campus Sankt Augustin: Grantham Allee 20, 53757 Sankt Augustin // Räume E039 - E040 & E044 - E048

Campus Rheinbach: Egermannstraße 1, 53359 Rheinbach // Räume 1.304 - 1.305

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