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Start-up Development (MBA)

Informationen für Bewerber:innen

Hier finden Sie alle Informationen und wichtigen Hinweise rund um den Bewerbungsprozess für ein Start-up-Stipendium in Höhe von 15.600 Euro (entspricht den Studiengebühren des viersemestrigen Programms).
Scrabble-Poesie Why not try
"Why not try" fragen die Scrabble-Spielsteine.

Bewerbungsvoraussetzungen

  • Bewerben können sich alle Studienanfänger des MBA-Studiengangs Start-up Development an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, vorbehaltlich einer ordentlichen Immatrikulation im selbigen Studiengang
  • Begünstigte sollten idealerweise aus dem Gebiet Mittelrhein, der Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler bzw. dem Landkreis Neuwied kommen
  • Die Vergabe des Start-up-Stipendiums erfolgt einkommensunabhängig

Bewerbungsunterlagen

  • Antragsformular
  • Motivationsschreiben (maximal 2 Seiten)

    (persönlicher Werdegang und Zielsetzungen, die Sie mit Erreichen des Masterabschlusses an der H-BRS verfolgen; haben Sie sich bereits mit dem Thema Entrepreneurship/Gründung beschäftigt oder haben Sie bereits eine Gründungsidee, die Sie mit dem Masterstudium weiterentwickeln möchten und inwieweit würde Ihre Innovation zur Entwicklung der Region beitragen?)

  • Lebenslauf (tabellarisch, maximal 2 Seiten)
  • Zeugnis des zum Masterstudium qualifizierenden Abschlusses, oder gegebenenfalls der aktuelle Notenspiegel
  • Immatrikulationsbescheinigung (muss nach Einschreibung in den MBA nachgereicht werden)
  • gegebenenfalls Nachweis über besondere Erfolge in Beruf (keine Berufsausbildung) oder Praktika außerhalb der Hochschulzugangsberechtigung
  • gegebenenfalls außerschulisches oder außerfachliches Engagement, wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, (hochschul-)politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgemeinschaften, Verbänden oder Vereinen
  • gegebenenfalls Angabe über besondere persönliche oder familiäre Umstände
  • Angabe, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe bereits andere Stipendien bezogen werden!

 

Die Bewerbung um ein Start-up-Stipendium ist – zusätzlich zur Online-Bewerbung (Apollo) auf einen Studienplatz – per E-Mail einzureichen an startup-info@h-brs.de und richtet sich formal an die Studiengangsleitung Prof. Dr. Klaus Deimel und Frank C. Maikranz. Der vollständig ausgefüllte Bewerbungsantrag sowie die Nachweisbelege sind als PDF-Datei mit anzuhängen. Die Online-Bewerbung auf einen Studienplatz beinhaltet nicht automatisch die Bewerbung um ein Start-up-Stipendium.

 

Auswahlverfahren und Bekanntgabe

  • Über die Vergabe des Start-up-Stipendiums entscheidet eine Auswahlkommission
  • Alle Zu- und Absagen werden termingleich, in der Regel im Monat September, online mitgeteilt. Von Rückfragen zum Status während des Verfahrens ist abzusehen, da alle wichtigen Informationen online vermittelt werden

 

Förderzeitraum

  • Zuwendungsdauer: beträgt 2 Jahre (4 Semester).
  • Zuwendungsende: Die Zuwendung endet automatisch mit Ablauf des Monats, in dem der/die Begünstigte die letzte Prüfungsleistung erbracht hat, das Studium abgebrochen hat, die Fachrichtung gewechselt hat oder exmatrikuliert wird.

 

Wichtige Hinweise

  • Annahme: Zur Annahme der Zuwendung hat der/die Begünstigte eine Zuwendungsvereinbarung mit der Hochschule zu unterzeichnen, in der er/sie sich u. a. mit den Richtlinien der Stiftung einverstanden erklärt. Des Weiteren verpflichtet sich der/die Begünstigte mit Annahme der Zuwendung, der Hochschule semesterweise die geforderten Leistungsnachweise (Studienfortschritt mind. 25 ECTS) vorzulegen sowie alle Veränderungen, die für die Gewährung der Zuwendung von Bedeutung sind, unverzüglich mitzuteilen.
  • Aufhebung: Bei einem Wechsel des Masterstudiengangs in einen anderen Masterstudiengang innerhalb/außerhalb der Hochschule, bei Studienabbruch oder Exmatrikulation wird die Förderung sofort eingestellt. Eine Aufhebung der Zuwendung ist aus wichtigem Grund jederzeit und fristlos möglich. Eine Rückzahlung ist nicht erforderlich.
  • Erlischt der Zuwendungsanspruch während des laufenden Förderzeitraumes (zum Beispiel durch Exmatrikulation oder Inanspruchnahme eines anderen Stipendiums), werden die bereits zugesagten Beiträge bis Ablauf des Förderzeitraumes im Rahmen eines Nachrückverfahrens an den/die nächstbeste/n Bewerber/in vergeben. Bereits geleistete Vorauszahlungen sind von den Begünstigten nicht zurückzuzahlen.
  • Von der Zuwendung ausgeschlossen sind Studierende, die zeitgleich bereits eine andere begabungs- oder leistungsorientierte materielle Förderung in Form eines Stipendiums erhalten. Andere Alimentierungen, wie zum Beispiel der zeitgleiche Erhalt von Unterhaltszahlungen, Begünstigungen durch Acceleratorenprogramme oder die Entgegennahme von Preisgeldern bei Wettbewerben, sind hingegen erlaubt.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung und Förderleistungen

 

Die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg und die Wirtgen Stiftungen behalten sich das Recht vor, eine Änderung der Bewilligung vorzunehmen beziehungsweise die Rücknahme der Bewilligung auszusprechen, wenn der/die Begünstigte den für die Zuwendung geltenden Bewilligungsbedingungen nicht nachkommt, Änderungen und Ergänzungen der Zuwendungsrichtlinien vorzunehmen und zu Unrecht ausbezahlte Zuwendungen mit allen ihr zustehenden rechtlichen Mitteln zurückzufordern.

Kontakt

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Christine Haake

Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Studiengangskoordinatorin MBA Start-up Development, Projektmanagement Start-up-Manufaktur

CENTIM - Centrum für Entrepreneurship, Innovation und Mittelstand

Standort

Rheinbach

Raum

H 303

Adresse

von-Liebig-Str. 20

53359 Rheinbach

Contact hours

Beratungstermin über Calendly buchbar: siehe Link unten

Renate van Beek (DE)

Renate van Beek

Wissenschaftliche Mitarbeiter, Studiengangskoordinatorin MBA Start-up Development

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Rheinbach

Raum

Raum H 303

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Von-Liebig-Str. 20

53359, Rheinbach

Antragsformular Start-up-Stipendium