Direkt zum Inhalt

Studierendensekretariat

Rückmeldung

Hier finden Sie Informationen über die Rückmeldung zum nächsten Studiensemester

laechelnde_studentin_am_laptop_notebook_colourbox_8192825.jpg (DE)

Rückmeldung zum nächsten Studiensemester

Wenn Sie Ihr Studium nach Ablauf des aktuellen Semesters fortsetzen wollen, müssen Sie sich innerhalb der gültigen Fristen durch Zahlung des Semesterbeitrages zurückmelden:

  • 15. Dezember - 15. Januar für das jeweilige Sommersemester
  • 15. Juni - 15. Juli für das jeweilige Wintersemester

 

Neuer Semesterbeitrag zum Wintersemester 2023/24:  333,30 EUR

 

Bankdaten:

Empfänger: Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
IBAN: DE69 3705 0299 0033 000705
BIC: COKS DE 33
Kreditinstitut: Kreissparkasse Köln
Verwendungszweck: Matrikelnummer, Nachname, Vorname

Den aktuellen Rückmeldestatus können Sie abfragen in Ihrem SIS-Login. Die Rückmeldung liegt in Ihrer Verantwortung!

Bitte beachten Sie Folgendes:

  1. Die Zahlung des Beitrages soll nur in den oben genannten Fristen erfolgen. Es zählt nicht das Überweisungsdatum, sondern das Datum des Zahlungseingangs hier. Bereits ein Zahlungseingang einen Tag nach der Frist gilt als verspätet.
  2. Eine Rückmeldung für das gezahlte Semester erfolgt ebenfalls nur in diesen Fristen.
  3. Sollten Sie vor Beginn der Rückmeldefrist eine Einzahlung leisten, können Sie Ihren aktuellen Status im SIS erst in der Rückmeldefrist sehen.
  4. Der aktuelle Semesterbeitrag wird erst mit Beginn der Rückmeldefrist im SIS angezeigt.
  5. Bei Abschluss des Studiums bis einschließlich 30.9.2023 ist eine Rückmeldung zum Wintersemester 2023/24 nicht erforderlich.

Sie erhalten vor jeder Rückmeldung eine Erinnerungs-E-Mail über das bevorstehende Rückmeldeverfahren.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Hinweise zur Abschlussprüfung im Sommersemester 2023 und zur Aufnahme eines Masterstudiums im Wintersemester 2023/24.

 

Verspätete Rückmeldung

Bei verspätetem Eingang des Semesterbeitrages und/oder der Weiterbildungsgebühr wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,00 EUR für die verspätete Rückmeldung fällig.

Sind die Beiträge oder Gebühren bis zum Ende der Rückmeldefrist noch nicht bei uns eingegangen, werden Sie mit Wirkung zum 28./29.02. beziehungsweise 31.08. exmatrikuliert. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihr Versäumnis bis zum 28./29.02. beziehungsweise 31.08. nachzuholen. Ein bereits erteilter Exmatrikulationsbescheid wird dann zurückgenommen. Um welches Versäumnis es sich handelt, erfragen Sie bitte im Studierendensekretariat. Nach dem 28./29.02. beziehungsweise 31.08. haben sie den Anspruch auf Rückmeldung verloren. Eine Bescheinigung über die Exmatrikulation und ein Rentenversicherungsnachweis wird Ihnen im Anschluss auf dem Postweg zugestellt.


Wichtige Hinweise

  • Für eine fristgerechte Rückmeldung sind alle Anträge, auch für Beurlaubungen oder Beitragsbefreiungen wegen Praxissemester bis zur Rückmeldefrist einzureichen.

  • Eine Rückmeldung kann auch dann nicht erfolgen, falls eine Sperre wegen fehlender Unterlagen vorliegt.

  • Die Studienbescheinigung steht Ihnen im Studierendeninformationssystem (SIS) zur Verfügung. Diese gilt auch als Nachweis bei der Antragstellung im BAföG-Amt: SIS-Login.

  • Das Semesterticket (VRS + NRW) können Sie sich frühestens 45 Tage vor Semesterbeginn (01.09. bzw. 01.03. eines jeden Jahres) direkt online bei der Deutschen Bahn unter www.ots-nrw.de abrufen.


Rückerstattung des Semesterbeitrags oder des Mobilitätsbeitrags

Eine Rückerstattung des Semesterbeitrages beziehungsweise des Mobilitätsbeitrages ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • bei Exmatrikulation oder Annullierung der Einschreibung vor Vorlesungsbeginn;

  • bei Beitragsbefreiung wegen eines Praxissemesters außerhalb von NRW bei mehr als 4wöchiger Abwesenheit - hierfür ist ein Nachweise der Ausbildungsstätte/Unternehmen erforderlich;

  • bei Beitragsbefreiung aufgrund einer Beurlaubung.

Für die Exmatrikulation oder Annullierung der Einschreibung, die Beurlaubung, Beitragsbefreiung wegen eines Praxissemesters außerhalb NRW sind gesonderte Anträge erforderlich.

Anträge auf Rückerstattung und Beitragsbefreiung müssen bis spätestens zum Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters im Studierendensekretariat gestellt werden. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist der Posteingangstempel im Studierendensekretariat.


Informationen bei finanziellen Problemen

Wenn Sie im Laufe Ihres Studiums in eine finanzielle Notlage geraten, können Sie bei verschiedenen Stellen Unterstützung erhalten. Eine Übersicht finden Sie online unter der Rubrik Hilfe bei finanziellen Engpässen.