Gleichstellung an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
Ferienbetreuung "Try it" entfällt -Angebot der finanziellen Unterstützung von Ferienbetreuungskosten
Viele Jahre hat die H-BRS das Ferienbetreuungsangebot „Try it“ in den Oster- und Herbstferien angeboten und zum festen Bestandteil der familiengerechten Hochschule gemacht. Da sich in den vergangenen Monaten jedoch die Rahmenbedingungen maßgeblich verändert haben, haben wir uns entschieden, das Angebot der Kinderferienbetreuung „Try it“ in der bisherigen Form einzustellen, so dass es ab Herbst 2025 keine Kinderbetreuung für Grundschulkinder mehr geben wird.
Für Beschäftigte mit Kindern
Für Beschäftigte gibt es das Angebot der finanziellen Unterstützung für Kinder bis einschließlich 14 Jahren, die an einer Ferienbetreuung von externen Anbietern teilnehmen. Näheres zu den Voraussetzungen und dem Antragsformular finden Sie hier:
Für Studierende mit Kindern
Für Studierende haben wir in Anlehnung an das Angebot für Beschäftigte eine gute Alternative gefunden. NEU ist, dass die Hochschule für Kinder Studierender bis einschließlich 14 Jahren ebenfalls einen festgesetzten Betrag pro Woche bzw. pro Jahr erstatten wird, sofern die im Antragsformular ersichtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der korrekt ausgefüllte Antrag mit Nachweis über die Ferienbetreuung der Gleichstellungsstelle vorliegt. Die Vergabe erfolgt nach Reihenfolge des Antragseingangs, soweit Mittel zur Verfügung stehen. Mit diesem Angebot möchten wir Sie bestmöglich unterstützen; ein Rechtsanspruch auf Erstattung besteht jedoch nicht.
Dieses Angebot ist ab den Herbstferien 2025 gültig. Das Formular zum Antrag inklusiv Vorgehensweise können Sie gerne bei mir per E-Mail oder telefonisch anfordern. Der Antrag muss spätestens 1 Monat nach Beendigung der Ferienbetreuung bei der Gleichstellungsstelle (Beratungsstelle „HELP“: help@h-brs.de) eingereicht werden.
Dieses Angebot ist ab den Herbstferien 2025 gültig. Das Formular zum Antrag inklusiv Vorgehensweise können Sie gerne bei mir per E-Mail oder telefonisch anfordern. Der Antrag muss spätestens 1 Monat nach Beendigung der Ferienbetreuung bei der Gleichstellungsstelle (Beratungsstelle „HELP“: help@h-brs.de) eingereicht werden.
Ferienangebote externer Anbieter
Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach geeigneten Ferienangeboten für Ihre Kinder mit einer Liste verschiedener Betreuungsangebote externer Angebote, die wir für Sie zusammengestellt haben.
Vorschlagsliste Kinderferienbetreuung
Sie haben noch Fragen?
Links
Weiterführende Links