Recht und Compliance
Datenschutzbeauftragte/r
Sprechstunden
Werktags: Nach Absprache
Konkretisiert ist dieses Recht in Bezug auf Hochschulen im Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW).
Die oder der Datenschutzbeauftragte berät die Hochschule bei der Gestaltung und Auswahl von Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten und überwacht bei der Einführung neuer Verfahren oder der Änderung bestehender Verfahren die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften.
Er oder sie ist bei der Erarbeitung behördeninterner Regelungen und Maßnahmen zur Verarbeitung personenbezogener Daten frühzeitig zu beteiligen und hat die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu überwachen, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befassten Personen mit den Bestimmungen dieses Gesetzes sowie den sonstigen Vorschriften über den Datenschutz vertraut zu machen und die Vorabkontrolle durchzuführen (vgl. § 32a Abs. 1 DSG NRW).
Bedienstete der Hochschulen können sich jederzeit in Angelegenheiten des Datenschutzes unmittelbar an den Beauftragten oder die Beauftragte wenden. Die Beauftragte oder der Beauftragte ist zur Verschwiegenheit über die Identität der betroffenen Person sowie über Umstände, die Rückschlüsse auf diese zulassen, verpflichtet, soweit er von der betroffenen Person davon nicht befreit wurde (vgl. § 32a Abs. 4 DSG NRW).
Kontakt zum Datenschutzbeauftragten
Prof. Dr. Luigi Lo Iacono
Stellvertreterin: Merlyn Debus
Grantham-Allee 20
53757 Sankt Augustin (Germany)
datenschutzbeauftragte@h-brs.de
Vertiefende Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW und des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit.
Hinweise zur IT-Sicherheit gibt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Es legt unter anderem IT-Grundschutz-Standards fest.
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