Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
Forschungsprojekt im Überblick
Schlagworte
Fachbereiche und Institute
Förderungsart
Zeitraum
01.04.2025 to 29.02.2028
Projektleitung an der H-BRS
Projektbeschreibung
Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts: Rolle und Stellenwert der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) und der Beratung der Arbeitgebenden
Beschreibung
Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist nicht nur ein gesellschaftliches, sondern auch ein wirtschaftliches Anliegen. Dennoch sind ihre Erwerbsbeteiligung und Beschäftigungsquote auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vergleichsweise niedrig. Es scheint demnach (vielschichtige) Barrieren zu geben, die die Verwirklichung eines inklusiven Arbeitsmarkts behindern. Welche Rolle und welchen Stellenwert die Beratungsstrukturen für Arbeitgebende, insbesondere die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA), bei der Förderung eines inklusive(re)n Arbeitsmarkts einnehmen (können), wird im Rahmen des vom BMAS geförderten Forschungsprojekts I-AM untersucht.
Ausgangssituation
Im Jahr 2022 wurden im Rahmen des Teilhabestärkungsgesetzes die Integrations- bzw. Inklusionsämter der Länder beauftragt, flächendeckend Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) einzurichten. Diese Stellen sollen Arbeitgebende proaktiv bei der Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen begleiten und unterstützen und dadurch einen Beitrag für einen inklusiven Arbeitsmarkt leisten.
Forschungsansatz
Gemeinsam mit der FOGS – Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich führt die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg am Fachbereich Sozialpolitik und soziale Sicherung eine wissenschaftliche Analyse und Aufbereitung der in allen Bundesländern gesetzlich verankerten Beratungsstrukturen zur Unterstützung von Arbeitgebenden bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen durch. Im Fokus der Betrachtung stehen hierbei die EAA.
Für ein umfassendes Verständnis der Sichtweisen und Erfahrungen der beteiligten Akteure (insbesondere Beratende und Unternehmensvertretende) werden zunächst Daten in einem offenen Mixed-Methods-Design erhoben. Bei der Datenanalyse wird ein Schwerpunkt auf der Frage liegen, welche Wirkungen die Beratung auf Arbeitgebende – und in der Folge für die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderung – haben kann.
Auf Basis der gesammelten Erkenntnisse sollen abschließend Modelle guter Praxis, insbesondere für die EAA, konzipiert und Handlungsempfehlungen für eine wirksame Beratungspraxis formuliert werden.
Externe Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner
FOGS – Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich
Finanzierung
BMAS (Ausgleichsfonds)