Recht und Compliance
Online-Wahl: Hochschulwahlen im Mai 2026
Date
Montag, 04. Mai 2026
Freitag, 08. Mai 2026
Zeit
Start: Montag, 4. Mai 2026, 9 Uhr / Ende: Freitag, 8. Mai 2026, 15 Uhr
Online event
Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
Die H-BRS erfüllt ihre Aufgaben in Forschung, Lehre und Studium eigenständig im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung. Die Mitglieder der Hochschule wirken an der Selbstverwaltung mit, indem sie ihre Vertreterinnen und Vertreter für die Gremien (Fachbereichsräte, Senat, Gleichstellungskommission) sowie bestimmte Funktionsträgerinnen und Funktionsträger wählen.
Die Stimmenauszählung und Feststellung des Wahlergebnisses erfolgen öffentlich am Freitag, 8. Mai 2026 ab 16.15 Uhr in Raum E 221 am Campus Sankt Augustin.
Wahlrecht
Das Wahlrecht kann nur ausüben, wer am Wahltag im Verzeichnis der Wählerinnen und Wähler eingetragen ist. Je eine Kopie des Verzeichnisses (Beschäftigte, Studierende) liegt spätestens ab dem 26. Januar 2026 in der Bibliothek in Sankt Augustin und Rheinbach sowie im Fachbereichssekretariat in Hennef (10 U 11) öffentlich zur Einsichtnahme aus. Einsprüche gegen die Richtigkeit des Verzeichnisses können innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Auslegung - also bis zum Ablauf des 9. Februar 2026 - unter Angabe von Gründen schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlvorstand erklärt werden. Das Wahlrecht kann für jede Wahl nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.
Wer wird gewählt?
- die studentischen Mitglieder der Fachbereichsräte
- die studentischen Mitglieder des Senats und der Gleichstellungskommission sowie
- die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte
Wer wählt?
Wahlberechtigt sind
- die studentischen Mitglieder eines Fachbereichs für die Wahl ihrer Mitglieder des jeweiligen Fachbereichsrates,
- die studentischen Mitglieder der Hochschule für die Wahl ihrer Mitglieder des Senats
- die studentischen Mitglieder der Hochschule für die Wahl der Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte,
- die weiblichen studentischen Mitglieder der Hochschule für die Wahl des weiblichen Mitglieds der Gleichstellungskommission,
- die männlichen studentischen Mitglieder der Hochschule für die Wahl des männlichen Mitglieds der Gleichstellungskommission.
Wann und wo wird gewählt?
Die Wahlen werden online durchgeführt. Die Durchführung richtet sich nach §§ 25 ff. der Wahlordnung. Die elektronische Stimmabgabe wird im Zeitraum ab Montag, 4. Mai 2026, 9 Uhr, bis Freitag, 8. Mai 2026, 15 Uhr stattfinden.
Die elektronische Stimmabgabe erfolgt in fünf Schritten:
- Man meldet sich mit Anmeldenamen und Passwort im MIA-Portal an (Studierende erhalten einige Tage vor Beginn der Wahl einen Link direkt zur virtuellen Wahlkabine in MIA an ihre Hochschul-E-Mail-Adresse).
- Sofern ein Eintrag im Wählerverzeichnis vorliegt, wird Ihnen bei MIA der Reiter "Online-Wahl" angezeigt. Diesen klicken Sie und werden darauf zur Online-Stimmabgabe weitergeleitet.
- Dort finden Sie die entsprechenden Stimmzettel; die Stimmabgabe erfolgt per Mausklick.
- Prüfen und bestätigen Sie die Stimmabgabe.
- Die Stimme wird gezählt.
Welche Aufgaben haben die Gremien und Funktionsträgerinnen und Funktionsträger?
Fachbereichsrat
Der Fachbereichsrat beschließt die Angelegenheiten des Fachbereichs, soweit nicht die Dekanin oder der Dekan zuständig ist. Dazu gehören insbesondere die Fachbereichsordnung und die sonstigen für den Fachbereich erforderlichen Ordnungen (etwa die Prüfungsordnung). Der Fachbereichsrat wählt außerdem das Dekanat.
Senat
Der Senat ist in erster Linie zuständig für generell-abstrakte Regelungen (wie Hochschulordnungen), Empfehlungen und Stellungnahmen, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen der Hochschule betreffen.
Gleichstellungskommission
Die Gleichstellungskommission berät und unterstützt die Hochschule und die Gleichstellungsbeauftragte. Sie überwacht die Aufstellung und Einhaltung der Frauenförderpläne und wählt die Gleichstellungsbeauftragte.
Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte
Die Vertreterin oder der Vertreter der Belange studentischer Hilfskräfte überwacht die Beachtung des geltenden Rechts bei der Auswahl und Beschäftigung von studentischen Hilfskräften und wirkt auf eine angemessene Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen hin. Sie oder er behandelt Beschwerden von Betroffenen.
Einsprüche, Anträge und sonstige Erklärungen
können abgegeben werden:
- bei jedem Mitglied des Wahlvorstandes oder
- per Mail an das Funktionspostfach des Wahlvorstands wahlvorstand@h-brs.de oder
- bei der Wahlleiterin oder beim Empfang der einzelnen Standorte.
Der Wahlvorstand
- Elena Bökemeier (Vorsitz), Stabsstelle Recht und Compliance
- Isabell Reck (stellvertretender Vorsitz), Stabsstelle Recht und Compliance
- Professor Marco Jung, Fachbereich Ingenieurwissenschaften und Kommunikation
- Professor Heinrich Richard Salbert, Fachbereich Ingenieurwissenschaften und Kommunikation
- Thomas Fabritius, Institut für IT-Service
- Jürgen Wichert, Fachbereich Ingenieurwissenschaften und Kommunikation
- Kai Bühner, Student im Fachbereich Informatik
- Celestia Droste, Studentin im Fachbereich Informatik
Ausführlichere Informationen zur Wahl finden Sie im Dokument "Wahlausschreiben Hochschulwahlen 2026" am Seitenende im Bereich "Zugehörige Dokumente".
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