Dezernat 2: Personal
Informationen für Professuren und verbeamtetes Personal
Ihre Ansprechpartnerinnen im Dezernat Personal
FB02 und FB05 - Melanie Rahman (melanie.rahman@h-brs.de)
Verwaltungsbeamte - Katrin Kerpen (katrin.kerpen@h-brs.de)
Änderung der persönlichen Verhältnisse
Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse (hierzu zählt auch eine Adressänderung) sind immer dem Team Professuren und verbeamtetes Personal schriftlich mitzuteilen. Bitte nutzen Sie dieses Formular, damit die Kolleginnen alle involvierten Stellen (bspw. Beihilfe, LBV, Reisekosten) informieren können.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz dienen dazu, die Mitglieder und Angehörigen der Hochschule vor Schädigungen, Belastungen und Gefährdungen durch die vielfältigen Arbeitsprozesse der Hochschule zu schützen.
Aufgabe ist damit in erster Linie eine humane Gestaltung der unmittelbaren Arbeitsumgebung durch technische, organisatorische, medizinische und Verhalten steuernde Maßnahmen. Eingeschlossen ist hier auch der soziale Schutz bestimmter Personengruppen, wie zum Beispiel Jugendlicher, werdender und stillender Mütter, älterer Beschäftigter, schwerbehinderter Personen, usw.
Weitergehende Informationen finden Sie im Intranet und in AGUM (Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzmanagementsystem)
Arbeitsunfähigkeit
Verwaltungsbeamt:innen melden die Erkrankungen, Folgeerkrankungen oder Unfälle unter Angabe der voraussichtlichen Dauer unverzüglich am ersten Abwesenheitstag an die bzw. den Vorgesetzten und per Mail an krankmeldung@h-brs.de. Ab dem vierten Abwesenheitstag ist eine Krankmeldung vom Arzt notwendig.
Professor:innen wenden sich an das FB-Sekretariat.
Bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit schaltet sich das BEM ein.
Beihilfe
Beamt:innen erhalten in Krankheits-, Geburts- und Pflegefällen Beihilfeleistungen nach den Bestimmungen der Beihilfenverordnung NRW. Die Bearbeitung der Beihilfeangelegenheiten der Beamt:innen der H-BRS erfolgt durch eine externe Beihilfestelle der Uni Köln.
Antragsvordrucke finden Sie hier
Postanschrift: Zentrale Scanstelle Beihilfe, 32746 Detmold
Dienstausweis
Um Ihnen die Nutzung im Arbeitsalltag so komfortabel wie möglich zu gestalten, stellen wir Ihnen eine Ausweiskarte mit verschiedenen Funktionen zur Verfügung. Dabei dient Ihnen Ihr persönlicher Ausweis als
- Kopierkarte
- Mensakarte
- Bibliotheksausweis
- Legitimationsausweis
Die Erstausfertigung des neuen Dienstausweises ist für Sie kostenfrei. Für eine Zweitausfertigung, außer bei einem technischen Defekt oder Materialfehler der Karte, muss die Hochschule eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 Euro erheben.
Bei Verlust des Dienstausweises melden Sie sich bitte beim Team Professuren und verbeamtetes Personal unter dez2.professuren@h-brs.de
Dienstreisen
Informationen zu
- Beantragung von Dienst-/Fort-und Weiterbildungsreisen oder Auslandsdienstreisen
- Abrechnung von Dienst-/Fort-und Weiterbildungsreisen oder Auslandsdienstreisen
- Dauerdienstreisen
- Exkursionen (ins Ausland)
- Reisebeihilfe
- Erstattung der BahnCard
- Reisekostenprogramm WinTrip
- Entsendebescheinigung A1
als auch Hinweise und Hilfestellungen für geplante Reisen und rund um die Abrechnungen erhalten Sie auf der Homepage:
Dienstvereinbarungen
Elternzeit
Nach der Geburt Ihres Kindes haben Sie Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Einen Anteil von bis zu 24 Monaten können Sie zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch nehmen (§15 BEEG). Ebenfalls ist eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit möglich. Weitere Informationen finden Sie im Intranet unter Elternzeit. Hier finden Sie auch unsere Ansprechpersonen.
Erholungsurlaub
Unter Erholungsurlaub ist bezahlte Freizeit zu verstehen, die der Wiederherstellung und Erhaltung der Arbeitskraft der Arbeitnehmenden dienen soll.
Im Lehralltag finden die Freiheiten (im Sinne des Artikel 5 Abs. 3 Grundgesetz) der an unserer Hochschule tätigen Professor:innen in Abweichung zu den allgemeinen rechtlichen Bestimmungen insbesondere auch in der freien Zeiteinteilung und der beliebigen und antragsunabhängigen Realisierung des Erholungsurlaubs (während der vorlesungsfreien Zeit) ihren Ausdruck.
Die aktuell getroffenen Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und dem Bundesarbeitsgericht (BAG) betreffend einer grundsätzlichen Entscheidung zur Abwicklung und zum Verfall von Urlaubsansprüchen, verpflichten den Dienstherrn dazu, auch bei der Verwirklichung der Urlaubsansprüche der Professor:innen aktiv mitzuwirken.
Hierfür ist eine bloße Anzeige von in Anspruch genommenem Urlaub seitens der Professor:innen an die jeweilige Fachbereichsleitung ausreichend. Diese leitet die Dokumentation im Anschluss an das Urlaubsjahr bis zum 15.01. an das Dezernat Personal weiter.
Ferienbetreuung und Erstattung von Ferienbetreuungskosten
Die Hochschule erstattet den Beschäftigten pro Kind (im Alter bis einschließlich 16 Jahre) für die Ferien-Betreuung 50 Euro/Woche (max. 250 Euro/Jahr). Die Erstattung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Das Kind der/des Beschäftigten nimmt an einer kostenpflichtigen, kindgerechten Ferienbetreuung einer anerkannten Organisation teil (schriftlicher Nachweis erforderlich).
- Die/der Beschäftigte kommt in der Zeit, in der das Kind an einer Ferienbetreuung teilnimmt, seiner Arbeitsverpflichtung/Lehrverpflichtung in der Hochschule nach.
- Nachweis über Teilnahme und Zahlung des Betrages
Das Antragsformular für die Kostenerstattung finden Sie im Intranet unter: Betreuungskosten
Forschungs- und Praxissemester
Die Voraussetzung für die Genehmigung des Antrags ist die Hochschulzugehörigkeit von mind. acht Semestern und die Zeitspanne von acht Semestern zur vorangegangen Freistellung bzw. Beurlaubung. Der Antrag muss eine detaillierte Darlegung des geplanten Vorhabens und die Vertretung enthalten.
Gleichstellungsstelle und Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte und die Gleichstellungskommission vertreten alle Frauen und Männer der Hochschule. Die Gleichstellungsstelle unterstützt die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten und der Gleichstellungskommission.
Die Gleichstellungsstelle wird u.a. bei Berufungen und Personaleinstellungen beteiligt, stellt den Frauenförderplan auf, organisiert genderspezifische Veranstaltungen und berät Bewerberinnen, Studentinnen, Professorinnen und Mitarbeiterinnen.
Die Gleichstellungsbeauftragte kümmert sich auch um die Auditierung und Reauditierung als familiengerechte Hochschule und richtet familienorientierte Maßnahmen ein (z.B. das Eltern-Kind-Arbeitszimmer).
Sie erreichen die Gleichstellungsbeauftragte unter Gleichstellungsbeauftragte@h-brs.de.
Hochschuldidaktik
Wer sich didaktisch weiterbilden, eine digitale Lehrmethode ausprobieren möchte oder bei einem bestimmten Lehrszenario Unterstützung benötigt, dem steht die Präsidialbeauftragte für Hochschuldidaktik mit ihrer Expertise zur Verfügung. Die Inhalte einer solchen Beratung sind vertraulich. Außerdem verweisen wir auf die Angebote des Zentrum für Innovation und Entwicklung in der Lehre (ZIEL).
Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV)
Das LBV in Düsseldorf ist für die Bezügeberechnungen und Auszahlung Ihres Gehaltes zuständig. Abrechnungen erhalten Sie nur, wenn sich im Vergleich zum Vormonat Änderungen ergeben. Die Kommunikation mit dem LBV übernimmt das Team Professuren und verbeamtetes Personal für Sie.
Lehrermäßigung
Die Gewährung einer zukünftigen Lehrermäßigung ist über die Dekan:in beim Team Professuren und verbeamtetes Personal zu beantragen.
Nebenbeschäftigung
Alle Beschäftigten müssen Nebenbeschäftigungen gegen Entgelt rechtzeitig ihrer Arbeitgeberin / ihrem Arbeitgeber vorher schriftlich anzeigen.
Öffnungszeiten
Campus Sankt Augustin: Mo-Fr: 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr, Sa: 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Campus Rheinbach: Mo-Fr: 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr, Sa: 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Personalrat
Die Verwaltungsbeamt:innen werden durch einen Personalrat vertreten. Auf der Homepage sind jeweils die Mitglieder für die aktuelle Amtszeit mit ihrer Funktion veröffentlicht. Beide Personalräte stehen für Fragen und/oder bei Problemen am Arbeitsplatz jederzeit zur Verfügung.
Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung für Mitarbeitende an der H-BRS ist zuständig für Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Sie fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die Dienststelle, vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.
Sie erreichen die Vorsitzende der Schwerbehindertenvertretung unter schwerbehindertenvertretung@h-brs.de.
Zielvereinbarungen/Zulagen
Auf Antrag können W-besoldete Professor:innen Zielvereinbarungen für besondere Leistungen gemäß der HLeistBVO mit der Präsidentin verhandeln. Nehmen Sie hierfür bitte Kontakt mit dem Team Professuren und verbeamtetes Personal auf.
Zusatzversorgung (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder – VBL)
Im Bereich der Pflichtversicherung der „VBLklassik" wird den Versicherten eine betriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung sowie in den Fällen der Erwerbsminderung eine Betriebsrente gezahlt.
Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links (auch auf Englisch):
Anlaufstellen
Team Professuren und verbeamtetes Personal
Campus
Sankt Augustin
Raum
E 219, E 222
Kontaktzeiten
Montag bis Freitag : 09:00 - 15:00 Uhr und nach Vereinbarung