Dezernat 2: Personal
Professuren
Auf dieser Seite finden Sie alles rund um das Berufsbild Professor:in an der H-BRS: Wie der Alltag in Lehre, Forschung und akademischer Selbstverwaltung aussieht, welche Voraussetzungen erforderlich sind, wie ein Berufungsverfahren abläuft und wie die Besoldung aussieht. Außerdem geben wir gute Gründe, warum Sie gerade an der H-BRS genau richtig sind.
Ob Sie noch überlegen, ob die Professur zu Ihnen passt, oder bereits konkret nach einer passenden Ausschreibung suchen – hier finden Sie Orientierung, Einblicke und praktische Informationen für Ihre nächsten Schritte.
„Die Arbeit mit jungen Menschen in Vorlesungen, Übungen und Abschlussarbeiten bereitet mir große Freude. An der H-BRS schätze ich die kurzen Wege und den kollegialen Austausch über die Standorte hinweg. Besonders reizvoll ist für mich die Möglichkeit, unseren Fachbereich als Fachbereichsratsvorsitzende aktiv mitzugestalten.”
Prof. Dr. Corinna Thomser - Professorin im Fachbereich Ingenieurwissenschaften und Kommunikation
Formale Einstellungsvoraussetzungen
Die formalen Voraussetzungen für die Berufung auf eine Professur richten sich nach § 36 Hochschulgesetz NRW:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium
- Pädagogische Eignung nachgewiesen durch Erfahrung in der Lehre. Alternativ kann die Eignung auch im Laufe des Berufungsverfahrens oder gemäß § 122 (Absatz 4) LBG NRW nach Einstellung festgestellt werden
- Besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit in der Regel durch die Qualität einer Promotion oder promotionsadäquate Leistungen, wie wissenschaftliche Publikationen, Auszeichnungen, Patente oder Ausstellungen
- Mindestens 5-jährige für die Professur einschlägige Berufserfahrung nach Studienabschluss, davon mindestens 3 Jahre außerhalb des Hochschulbereichs
Die Höchstaltersgrenze für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis liegt in NRW bei 50 Jahren (Erhöhung dieser Grenze siehe § 36 HG NRW)
Weitere Berufungsvoraussetzungen
Neben den formalen Voraussetzungen müssen die fachlichen Anforderungen aus der Stellenbeschreibung (weitgehend) erfüllt sein. Weitere Anforderungen können – abhängig von der Stellenausschreibung – soziale Kompetenzen, Forschungsaktivitäten, Publikationen, Projekterfahrung, Führungserfahrung etc. betreffen.
Ablauf des Berufungsverfahrens
- Ausschreibung der Professur: Die Ausschreibung der Professur wird von der Hochschule veröffentlicht und Sie können sich innerhalb der im Ausschreibungstext veröffentlichten Frist bewerben.
- Planung des Berufungsverfahrens: Mit der konstituierenden Sitzung der Berufungskommission beginnt die Arbeit am eigentlichen Berufungsverfahren. Die Berufungskommission plant den Ablauf des Verfahrens.
- Sichtung der Bewerbungen und Einladung zum Auswahlverfahren: Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die vorliegenden Bewerbungen durch die Berufungskommission eingehend geprüft. Die anhand der Bewerbungsunterlagen als am geeignetsten erscheinenden Bewerber:innen werden zum anschließenden Auswahlverfahren eingeladen.
- Durchführung Probelehrveranstaltung und Bewerbungsinterview: Die ausgewählten Kandidati:nnen halten Probelehrveranstaltungen ab. Im Anschluss daran führt die Berufungskommission Interviews mit den Bewerber:innen.
- Erstellung des Berufungsvorschlags: Es werden in der Regel für drei Kandidat:innen von externen Professor:innen, die vorher nicht am Berufungsprozess beteiligt waren, vergleichende Gutachten über die Eignung erstellt. Anhand der Gutachten und der Eindrücke aus dem Auswahlverfahren erstellt die Berufungskommission einen Berufungsvorschlag. Nach Zustimmung durch den Fachbereich, wird er der Präsidentin zur Entscheidung über die Berufung vorgelegt.
- Rufangebot, Berufungsverhandlungen und Ernennung: Als ausgewählte:r Bewerber:in erhalten Sie ein Rufschreiben. Im Falle Ihrer Bereitschaft, den Ruf anzunehmen, folgen Berufungsverhandlungen mit der Präsidentin und der Dekanin/dem Dekan. Das Berufungsgespräch wird in einer Niederschrift dokumentiert und Ihnen im Anschluss zur Unterschrift zugesandt. Sobald Sie die Niederschrift unterschrieben und zurückgeschickt haben, gilt der Ruf als angenommen und es folgt die Ernennung durch die Präsidentin.
Besoldung
Grundgehalt W 2 (ab 01.02.2025: 7.051,97 €) +
ggf. Familienzuschlag (abhängig von Aspekten wie Familienstand und Wohnort) +
Leistungs- und Funktionsbezüge
Als Leistungs- und Funktionsbezüge können Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge, besondere Leistungsbezüge sowie Funktionsleistungsbezüge gewährt werden. Die Gewährung der Leistungsbezüge erfolgt individuell im Rahmen von Verhandlungen mit der Präsidentin.
- Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge kommen insbesondere im Rahmen von Berufungs- oder Bleibeverhandlungen zum Einsatz und dienen der Gewinnung oder Bindung von Professor:innen. Die Höhe richtet sich dabei unter anderem nach der individuellen Qualifikation und dem individuellen Profil.
- Besondere Leistungsbezüge honorieren besondere Leistungen in den Bereichen Forschung, Lehre, Nachwuchsförderung etc., die über mehrere Jahre erbracht werden.
- Funktionsleistungsbezüge können für die Übernahme besonderer Funktionen innerhalb der Hochschule – beispielsweise Mitglieder der Hochschulleitung oder Dekan:innen – vergeben werden.
Warum die H-BRS?
Warum lohnt es sich, eine Professur an unserer Hochschule anzustreben? Was macht die Arbeit hier einzigartig? Finden Sie heraus, warum eine Professur an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg mehr ist als ein Job – nämlich eine Aufgabe mit Wirkung.
Lehre
Neuberufene erhalten mitunter in den ersten beiden Semestern eine Deputatsreduktion.
Für die adäquate Gestaltung der Lehre bietet das Zentrum für Innovation und Entwicklung in der Lehre (ZIEL) der H-BRS insbesondere Neuberufenen umfangreiche Unterstützung an. Angeboten werden:
- ein Neuberufenenprogramm;
- hochschuldidaktische Beratung;
- hochschuldidaktische Weiterbildung.
Eine Besonderheit des Neuberufenenprogramms ist das LehreCoaching, bei dem Sie mit ausgewählten externen Lehrcoaches an Ihren eigenen hochschuldidaktischen Fragestellungen arbeiten können.
Forschung
Die H-BRS sieht sich als besonders forschungsstarke Hochschule. Dank der vielfältigen Institute gibt es zahlreiche Möglichkeiten zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen. Es stehen modern ausgestattete Labore zur Verfügung, die eine praxisnahe und innovative Forschung ermöglichen.
Neben den üblichen Möglichkeiten, die eine Professur durch die Freiheit von Forschung und Lehre bietet, gibt es an der H-BRS viel Unterstützung für den Aufbau einer eigenen Forschungsgruppe. Die H-BRS bietet u.a.
- Deputatsreduktionen für die Einwerbung und die Durchführung von Drittmittelprojekten;
- Forschungsprofessuren für besonders forschungsaktive Kolleg:innen, die durch Lehrdeputationsreduktion mehr Zeit verschaffen, um sich der wissenschaftlichen Forschung zu widmen.;
- ein Graduierteninstitut und eine sehr starke Einbindung in das Promotionskolleg NRW, welches die Durchführung von Promotionsverfahren an der H-BRS ermöglicht. Aktuell promovieren an der H-BRS rund 100 Doktorand:innen.
Kooperationen
Die H-BRS arbeitet mit einer Vielzahl von Unternehmen und Institutionen zusammen und forciert den regelmäßigen Austausch. Diese Zusammenarbeit ist teilweise durch Kooperationsverträge geregelt. Einige der Kooperationen eröffnen Forschenden einen einfachen und direkten Zugang, z.B. für die gemeinsame Antragstellung bei Förderprojekten.
Internationale Zusammenarbeit
Die Hochschule unterhält derzeit über 90 Kooperationen mit Partnerhochschulen weltweit. Die internationale Zusammenarbeit ermöglicht es den Professor:innen, an ausländischen Partnerhochschulen zu lehren, dort Summerschools durchzuführen, und ausländische Wissenschaftler:innen für Gastdozenturen an die H-BRS einzuladen. Dies wird von der Hochschule organisatorisch und finanziell gefördert.
Gleichstellung und Diversität
Die H-BRS wurde mit dem Anspruch gegründet, eine für Frauen gerechte Hochschule zu sein. So bieten wir zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf u.a.
- die Möglichkeit, sich auf Betriebs-Kitaplätze für Angehörige der Hochschule zu bewerben;
- ein Eltern-Kind-Arbeitszimmer für die Betreuung in Notsituationen.
Weiterhin legen wir Wert auf unser Gender Consulting zur Förderung von Chancengleichheit und Diversität in der Wissenschaft.
Darüber hinaus ist die H-BRS eine diversitätsfreundliche Hochschule, die den Hochschulangehörigen – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter, körperlichen Fähigkeiten, Bildungshintergrund, sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung und anderen Faktoren – eine positive Lern-, Arbeits- und Lebenserfahrung gewährt. Chancengerechtigkeit, Diversität und Inklusion sind von großer Bedeutung für uns. Daher machen wir hier verschiedene Angebote, wie zum Beispiel die Initiative „Respekt! Zeit für Vielfalt, Zeit für Nachhaltigkeit“.
Gesunde Hochschule
Die Gesundheit aller Hochschulangehörigen wird an der H-BRS großgeschrieben. Neben der Bereitstellung ergonomischer Arbeitsplätze, hat jede:r Beschäftigte:r zum Beispiel die Möglichkeit an Gesundheitskursen (z.B. Yoga, Rückenschule oder Pilates) und –workshops teilzunehmen.
Anlaufstellen
Team Professuren und verbeamtetes Personal
Campus
Sankt Augustin
Raum
E 219, E 222
Kontaktzeiten
Montag bis Freitag : 09:00 - 15:00 Uhr und nach Vereinbarung