Prüfungsausschuss Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
1) Prüfungsausschuss
Aufgaben des Prüfungsausschusses
Der Prüfungsausschuss achtet auf die Einhaltung der Prüfungsordnungen der Bachelor- und Masterstudiengänge des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften. Er hat die Verantwortung für die vorschriftsmäßige Anwendung der Prüfungsbestimmungen. Insbesondere ist er für die Widersprüche gegen in Prüfungsverfahren getroffene Entscheidungen zuständig.
Zusammensetzung und Amtszeit des Prüfungsausschusses
Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften als eine Organisationseinheit der Hochschule hat zwei Standorte (Campus Rheinbach und Campus Sankt Augustin). An jedem Standort existiert ein eigener Prüfungsausschuss, der gemäß § 11 Abs. 2 HG (Hochschulgesetz) jeweils aus folgenden sechs Personen besteht:
- der oder dem Vorsitzenden, der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie einem weiteren Mitglied aus dem Kreis der Professorinnen und Professoren,
- einem Mitglied aus dem Kreis der Lehrkräfte für besondere Aufgaben oder der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- einem Mitglied aus dem Kreis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung sowie
- einem Mitglied aus dem Kreis der Studierenden.
Die Amtszeit der gewählten Professorinnen und Professoren, der Lehrkräfte für besondere Aufgaben oder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Lehre und Forschung mit Hochschulabschluss sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung beträgt zwei Jahre, die des studentischen Mitglieds ein Jahr.

Mitglieder des Prüfungsausschusses Campus Sankt Augustin
-
Prof. Dr. Sandra Rohleder
Vorsitzende) - Prof. Dr. Wolfgang Doerks (stellvertretender Vorsitzender)
- Prof. Dr. Norbert Seeger
- Dina Ramien
- Martina Althof
- Studentisches Mitglied
Bitte benutzen Sie für Emails an den Prüfungsausschuss ausschließlich folgende Mailadresse:
pruefungsausschuss.fb01sta@h-brs.de

Mitglieder des Prüfungsausschusses Campus Rheinbach
- Prof. Dr. Wilhelm Schneider (Vorsitzender)
- Prof. Dr. Maike Rieve-Nagel (stellvertretende Vorsitzende)
- Prof. Dr. Peter Muck
- Dipl. Kauffrau Antje Röbbert
- Martina Löwer
- Studentisches Mitglied
2) Prüfungsinformationen
Zulassung und Anmeldung zu Modulprüfungen
Die Voraussetzungen für die Teilnahme an den Modulprüfungen sind in den §§ 17 und 18 der Bachelor- und Masterprüfungsordnungen (BPOen und MPOen) geregelt.
(Link zu den Prüfungsordnungen)
Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt über das Studierendeninformationssystem SIS (Prüfungsangelegenheiten – Prüfungsanmeldungen – Anmelden) zu den im Fachbereichszeitplan ausgewiesenen Anmeldezeiträumen.
(Link zum Fachbereichszeitplan)
Ob Sie wirksam zu einer Modulprüfung angemeldet sind, erfahren Sie über das Studierendeninformationssystem SIS. Es liegt in Ihrer Verantwortung zu prüfen, ob Sie zu einer Prüfung zugelassen sind. Stellen Sie Unstimmigkeiten fest, dann nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt mit dem Prüfungsservice auf.
(Link zum Prüfungsservice)
Abmeldung und Rücktritt von Modulprüfungen
Die Abmeldung von Modulprüfungen kann bis sieben Tage vor dem festgelegten Prüfungstermin ohne Anrechnung auf die Zahl der möglichen Prüfungsversuche erfolgen (SIS: Prüfungsangelegenheiten – Prüfungsanmeldungen – Abmelden). Die Abmeldefristen werden zwei Wochen vor dem ersten Prüfungstag unter den Seiten Aktuelle Infos des Fachbereiches veröffentlicht. Bitte beachten Sie die derzeit aufgrund der Corona-Pandemie geltenden erweiterten Rücktrittsregelungen.
(Link zu aktuellen Infos des Fachbereichs) Campus Sankt Augustin
(Link zu aktuellen Infos des Fachbereichs) Campus Rheinbach
Versäumnis und Rücktritt von Prüfungsterminen werden in § 8 Abs. 2 beziehungsweise § 13 Abs. 2 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß der Bachelor- und Masterprüfungsordnungen geregelt.
(Link zu den Prüfungsordnungen)
Falls Sie im Krankheitsfall nicht an einer Prüfung teilnehmen können, müssen Sie unverzüglich ein ärztliches Attest vorlegen. Entsprechende Informationen finden Sie auf den Seiten des Prüfungsservice.
Formulare Prüfungsangelegenheiten
Zugelassene Hilfsmittel in Prüfungen
Werden während einer Klausur nicht zugelassene Hilfsmittel (siehe Prüfungsplan!) benutzt, stellt dies nach § 8 Abs. 3 beziehungsweise § 13 Abs. 4 der Bachelor- und Masterprüfungsordnungen einen Täuschungsversuch dar und die Prüfungsleistung wird als nicht bestanden bewertet.
Prüfungsplan
Die Prüfungspläne mit allgemeinen Angaben hinsichtlich Termine und Prüfungszeiten werden etwa zwei Monate vor dem Prüfungszeitraum unter der Seite Aktuelle Infos auf der Homepage des Fachbereiches am Campus Sankt Augustin sowie im Schaukasten im Fachbereich veröffentlicht. Detaillierte Angaben hinsichtlich der Prüferinnen und Prüfer, der Prüfungsräume und der zugelassenen Hilfsmittel werden dort ebenfalls einen Tag nach Ablauf der Abmeldefrist veröffentlicht.
Wiederholung von Prüfungsleistungen
Eine nicht bestandene Modulprüfung kann zweimal wiederholt werden. Ausnahme davon sind die Freiversuche in den Schwerpunktfächern (§ 25 beziehungsweise § 26 BPO Betriebswirtschaft 2008). Allerdings gilt dies auch nur dann, wenn diese in der Regelstudienzeit absolviert werden.
(Link zu den BPOen und zu den MPOen)
Freiwilliges Beratungsgespräch
Vor dem dritten Prüfungsversuch kann auf Wunsch ein Beratungsgespräch mit einer Prüferin oder einem Prüfer des zweiten Prüfungsversuches geführt werden.
Regeln für Studierende während der Klausur
Regeln für Studierende zur Einsichtnahme in die Klausur
Punkteschema zur Bewertung von Klausurleistungen
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Bewertung einer Modulprüfung in den Bachelor- und Masterstudiengängen des Fachbereiches können Sie Widerspruch erheben.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der oder dem Prüfungsausschussvorsitzenden des Prüfungsausschusses des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften am Campus Sankt Augustin der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, Grantham-Allee 20, 53757 Sankt Augustin einzulegen.
Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.