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Fachbereich Angewandte Naturwissenschaften

Praxisphase, Abschlussarbeit/Thesis und Auslandssemester

Hier finden Sie Informationen zu Praxisphase (BSc.Studiengänge), Abschlussarbeit und zum Auslandssemester

Durchführung der Praxisphase (relevant für BSc Studiengänge)

Die Praxisphase kann in geeigneten (auch hochschulinternen) Unternehmen, Verwaltungs- und Forschungseinrichtungen oder anderen Institutionen (Ausbildungsstellen) durchgeführt werden. Die Praxisphase begleitende Veranstaltungen finden in der Hochschule statt. Ein Anspruch auf Zuweisung eines Platzes für die externe Praxisphase besteht nicht.

Während der Praxisphase wird die oder der Studierende von einer an einer Hochschule lehrenden und vom Prüfungsausschuss beauftragten Person betreut.

Die Teilnahme an der Praxisphase wird von der für die Betreuung zuständigen Person bestätigt, wenn ein Zeugnis der Ausbildungsstätte über die Mitarbeit der oder des Studierenden vorliegt oder aber wenn die praktische Tätigkeit dem Zweck der Praxisphase entsprochen und die oder der Studierende die ihr oder ihm übertragenen Arbeiten ausgeführt hat.

Die Praxisphase kann einmal wiederholt werden, wenn die Teilnahme an der Praxisphase von der für die Betreuung zuständigen Person nicht bestätigt wird.

 

Ablaufschema der Praxisphase (relevant für BSc Studiengänge):

Für einen reibungslosen Ablauf empfiehlt sich die folgende Vorgehensweise:

  • Suchen Sie sich eine geeignete Ausbildungsstelle und eine Betreuungsperson der Hochschule.
  • Bei den Praxisphasenbeauftragten (oder unter folgendem Link "Datenblatt" pdf, 67 kB) erhalten Sie das zur Anmeldung erforderliche Datenblatt und geben es ausgefüllt und von Ihrem betreuendem Prof. unterschrieben bei der Praxisphasenbeauftragten ab. Bei der Angabe des Zeitraums muss es sich um drei Monate handeln. Weitere Zeiträume, die Sie bei der Ausbildungsstelle verbringen, sind für die Praxisphase nicht relevant.
  • Nach Beendigung der Praxisphase ist eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme abzugeben (Dokument Praxisphasenbescheinigung pdf, 82.9 kB oder bei den Praxisphasenbeauftragten) Die Praxisphasenbescheinigung ist zeitnah nach Beendigung der Praxisphase bei der Praxisphasenbeauftragten abzugeben. Das Prüfungsamt wird über Ihre erfolgreiche Teilnahme informiert und das Modul als bestanden verbucht.

Dokumente

Weitere FragenPraxisphasenbeauftragte

 

Durchführung der Abschlussarbeit

  • Zunächst müssen Sie sich eine Abschlussarbeit intern im Fachbereich, oder extern in einem Unternehmen, Universität oder einer Forschungseinrichtung suchen. Der Erstbetreuer Ihrer Arbeit muss in jedem Fall Mitglied des Lehrkörpers der Hochschule sein. Mit ihr oder ihm sprechen Sie die Aufgabenstellung und das Thema ab und legen den Zweitbetreuer fest.
  • Über das Portal ISS können Sie den Antrag auf Zulassung der Abschlussarbeit beim Prüfungsausschuss stellen. Die Anleitung finden Sie hier. Beachten Sie, dass der Antrag nur genehmigt werden kann, wenn Ihre Praxisphase verbucht ist.
  • Der Prüfungsausschuss genehmigt die Arbeit und legt das Abgabedatum fest.
  • In Härtefällen kann die Bearbeitungszeit um bis zu 4 Wochen verlängert werden.
  • Die Abgabe der Abschlussarbeit erfolgt im Sekretariat oder an der Information im Gebäude K. Bitte beachten Sie:
    • Unterschrift bezüglich selbständiger Anfertigung der Arbeit auf Seite 1 Ihrer Arbeit nicht vergessen! (siehe hierzu auch Dokument „Thesis Guide“)
    • Die Abschlussarbeit ist in dreifacher Ausfertigung abzugeben, wobei mindestens ein Exemplar in gedruckter und gebundener Form einzureichen ist. Die übrigen Exemplare können in Abstimmung mit den Prüferinnen und Prüfern in digitaler oder gebundener Form abgegeben werden. (ggf. Absprache im Sekretariat wegen anderweitiger Zustellung an den Zweitprüfer)
    • Abgabeformblatt ausgefüllt mitbringen: siehe „Vordruck Abgabebestätigung“
  • Sprechen Sie mit Ihren Prüfern den Kolloquiumstermin ab. Stellen Sie einen Antrag auf Zulassung zum Kolloquium in ISS und geben den Termin für den geplanten Kolloquiumstermin dort ein. Der Antrag auf Kolloquium wird nur genehmigt, wenn alle anderen Prüfungsleistungen erbracht wurden.

Dokumente

 

Weiterführende Links