Dezernat 2: Personal
ABC für Mitarbeitende
Änderung der persönlichen Verhältnisse
Bitte teilen Sie alle Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse (hierzu zählt auch eine Adressänderung, Geburt des Kindes, Änderung des Familienstandes, etc.) immer dem Dezernat 2 mit. Eine Mitteilung an das LBV alleine reicht nicht aus. Das Dezernat 2 nimmt dann alle weiteren Änderungen vor. Das Formular „Änderung der Verhältnisse“ finden Sie im Intranet unter Formulare Beschäftigte
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz dienen dazu, die Mitglieder und Angehörigen der Hochschule vor Schädigungen, Belastungen und Gefährdungen durch die vielfältigen Arbeitsprozesse der Hochschule zu schützen.
Aufgabe ist damit in erster Linie eine humane Gestaltung der unmittelbaren Arbeitsumgebung durch technische, organisatorische, medizinische und Verhalten steuernde Maßnahmen. Eingeschlossen ist hier auch der soziale Schutz bestimmter Personengruppen, wie zum Beispiel Jugendlicher, werdender und stillender Mütter, älterer Beschäftigter, schwerbehinderter Personen, usw.
Die erforderlichen Informationen und Einweisungen zu den jeweiligen notwendigen Schutzmaßnahmen erhalten Sie von Ihrer/Ihrem Fachvorgesetzen. Weitergehende Informationen finden Sie im Intranet und in AGUM (Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzmanagementsystem)
Arbeitsunfall
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, den eine versicherte Person (Beschäftigte, Studierende) bei einer versicherten Tätigkeit, üblicherweise der Arbeit, erleidet. Hierzu gehören auch der direkte Weg zur Arbeit oder Dienstreisen. Ein Arbeitsunfall ist der/dem Vorgesetzten zu melden.
Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall werden, soweit sie notwendig und angemessen sind, in voller Höhe erstattet; Voraussetzung für die Gewährung von Unfallfürsorge ist die Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall.
Weitere Informationen finden Sie in AGUM im Prozess "Meldung von Arbeits- und Dienstunfällen".
Arbeitszeit
Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit einer/eines Tarifbeschäftigten (Vollzeit) beträgt ausschließlich der Pausen 39 Stunden und 50 Minuten (= 39,83 Stunden). Teilzeitbeschäftigte entnehmen ihre individuelle wöchentliche Arbeitszeit dem Arbeitsvertrag. Laut Arbeitszeitgesetz ist bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten und bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden eine Pause von mindestens 45 Minuten einzuhalten. Beginn und Ende der Arbeitszeit ist in den Gliederungen unterschiedlich geregelt (siehe Dienstvereinbarung).
Begrüßungspaket für Neugeborene
In der Beratungsstelle „Help“ der Gleichstellungsstelle erhält jedes neugeborene Kind von Studierenden und Beschäftigten der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg zu seiner Geburt ein Begrüßungspaket.
Die Hochschule heißt so jedes Kind von Studierenden und Beschäftigten herzlich willkommen im Leben und auf dem familienfreundlichen Campus. Alle Eltern von Neugeborenen können sich das Begrüßungspaket in der Gleichstellungsstelle der Hochschule abholen.
Wenden Sie sich dazu bitte an die Gleichstellungsstellen in Sankt Augustin und Rheinbach.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Seit 2013 gibt es an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg eine Dienstvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Auf der Grundlage des Präventionsauftrages im Rahmen des § 84 Absatz 2 SGB IX (ab dem 01.01.2018 § 167 Absatz 2 SGB IX) wird allen Beschäftigten ein sog. BEM-Erstgespräch angeboten, welche „innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig“ waren.
Ziel ist es, gemeinsam zu klären und zu erörtern, mit welchen Leistungen oder Hilfen es gelingen kann, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen oder die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten. Hierzu kann ein individueller Unterstützungs- oder Maßnahmenplan aufgrund der Beschäftigungsmöglichkeiten, entweder auf Zeit oder auf Dauer, erstellt und umgesetzt werden.
Zu diesem Zweck gibt es an der Hochschule ein sog. BEM Team inkl. einer BEM-Beraterin, welche auch präventiv seitens der Beschäftigten und der Führungskräfte kontaktiert werden können. Individuell kann auch der Betriebsarzt jederzeit hinzugezogen werden.
Nähere Informationen zur Dienstvereinbarung BEM inklusive den Kontaktdaten des BEM-Teams können Sie der Hochschul-Webseite entnehmen.
Betriebsarzt
Der Betriebsärztliche Dienst des Universitätsklinikums Bonn stellt unseren Betriebsarzt Herr Lenz. Erreichen können sie den Betriebsarzt / Betriebsärztlichen Dienst unter 0228/287-16176. Er berät Vorgesetzte und Beschäftigte in allen Fragen zum Gesundheitsschutz.
Weitere Informationen finden Sie in AGUM im Prozess „Betriebsärzte/Betriebsärztliche Dienste“.
Brandschutz
Um Bränden vorzubeugen, unterlassen Sie unbedingt gefährliche Arbeiten, die zu einem Brand führen können. Bitte beachten Sie das Rauchverbot in den Gebäuden und auf dem gesamten Gelände der Hochschule, bis auf die gekennzeichneten Raucherbereiche. Informationen über das Verhalten im Brandfall, die Kennzeichnung der Fluchtwege und die Lage der Sammelplätze finden sie auf den aushängenden Brandschutzordnungen und Fluchtwegplänen in sämtlichen Gebäuden.
Weitere Informationen finden Sie in AGUM im Prozess „Brandschutz“.
Dienstausweis
Um Ihnen die Nutzung im Arbeitsalltag so komfortabel wie möglich zu gestalten, stellen wir Ihnen eine Ausweiskarte mit verschiedenen Funktionen zur Verfügung. Dabei dient Ihnen Ihr persönlicher Ausweis als
- Kopierkarte
- Mensakarte
- Bibliotheksausweis
- Legitimationsausweis
- ggf. Gleitzeitkarte für die Zeiterfassung
Die Erstausfertigung des neuen Dienstausweises ist für Sie kostenfrei. Für eine Zweitausfertigung, außer bei einem technischen Defekt oder Materialfehler der Karte, muss die Hochschule eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 Euro erheben.
Dienstreisen
Informationen zu
- Beantragung von Dienst-/Fort-und Weiterbildungsreisen oder Auslandsdienstreisen
- Abrechnung von Dienst-/Fort-und Weiterbildungsreisen oder Auslandsdienstreisen
- Dauerdienstreisen
- Exkursionen (ins Ausland)
- Reisebeihilfe für Studierende (ins Ausland)
- Erstattung der BahnCard
- Reisekostenprogramm WinTrip
- Entsendebescheinigung A1
als auch Hinweise und Hilfestellungen für geplante Reisen und rund um die Abrechnungen erhalten Sie auf der Homepage:
Dienstvereinbarungen und sonstige Regelungen
Die Dienstvereinbarungen können Sie im Intranet finden unter Dienstvereinbarungen-Richtlinien-und-Informationen
Druckerei und Copy-Shop
Der Druckpunkt steht Ihnen unter Telefonnummer -126 oder persönlich in Sankt Augustin im Raum E 020 in allen Fragen rund um Druck und Kopie gerne zur Verfügung.
Elternzeit
Nach der Geburt Ihres Kindes haben Sie Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Einen Anteil von bis zu 24 Monaten können Sie zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch nehmen (§15 BEEG). Ebenfalls ist eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit möglich. Weitere Informationen finden Sie im Intranet unter Elternzeit. Hier finden Sie auch unsere Ansprechpersonen.
Entgeltumwandlung (VBL)
Sie haben die Möglichkeit, durch Entgeltumwandlung Teile Ihres Gehalts für die betriebliche Altersversorgung zu verwenden.
Siehe auch: Hinweise zur Zusatzversorgung | Finanzverwaltung NRW
Entsendebescheinigung A1
Ab sofort wird bei jedem dienstlichen Aufenthalt im Ausland eine sogenannte "Entsendebescheinigung A1" zwingend benötigt. Diese muss auf der Dienstreise in Papierform mitgeführt werden.
Diese Bescheinigung beinhaltet den sozialversicherungsrechtlichen Status, der durch Ihren Sozialversicherungsträger (z.B. Krankenkasse) für den Zeitraum des Auslandsaufenthalts zuvor geprüft wird.
Alle weiteren notwendigen Informationen und den genauen Prozess können Sie auf folgender Intranetseite einsehen: Bescheinigung-a1
Erholungsurlaub
Innerhalb der Probezeit sollte möglichst kein Erholungsurlaub genommen werden. Diese Zeit dient der Erprobung. Nach der Probezeit sollten Sie rechtzeitig vor Beginn des gewünschten Urlaubs einen entsprechenden „DIAS-Antrag“ stellen. Nicht genommener Jahresurlaub darf bis zum 31.12. des Folgejahres übertragen werden. Der jährliche Urlaubsanspruch für alle Tarifbeschäftigten beträgt 30 Tage.
Erkrankungen oder Unfälle im Urlaub
Erkrankungen bzw. Unfälle im Urlaub sind unverzüglich und nicht erst nach Beendigung des Urlaubs dem Dezernat 2 zu melden. Darüber hinaus ist dem Dezernat 2 eine ärztliche Bescheinigung (bei Auslandsaufenthalten mit einer deutschen Übersetzung) ab dem ersten Krankheitstag vorzulegen. Zeiten einer Erkrankung werden frühestens ab dem Tag anerkannt, an dem die behandelnde Ärztin / der behandelnde Arzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt hat. Rückwirkende Bescheinigungen werden nicht anerkannt.
Erkrankungen während der Arbeitszeit
Erkrankungen während der Dienstzeit und das damit verbundene Verlassen der Hochschule müssen ebenfalls dem Dezernat 2 unverzüglich gemeldet werden. Für diesen Tag wird Ihnen die Regelarbeitszeit gutgeschrieben (Details siehe Krankmeldungen).
Erste Hilfe
In jeder Gliederung sind betriebliche Ersthelfer:innen benannt und ausgebildet. Ebenso stehen in jeder Gliederung die erforderlichen Erste-Hilfe Einrichtungen (z.B. Verbandskasten, Not-Augenduschen im Laborbereich, etc.) zur Verfügung. Die Informationen über die Erste-Hilfe Einrichtungen, die Ersthelfer:innen und das Verhalten im Notfall erhalten Sie von ihrer/ihrem Fachvorgesetzten.
Weitere Informationen finden Sie in AGUM im Prozess „Erste Hilfe“ und hier: Notruf und Erste Hilfe | Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (H-BRS)
Familie und Beruf
Die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg hat sich zum Ziel gesetzt, ihre familiengerechte Personal- und Organisationsentwicklung weiter auszubauen.
Dadurch soll eine noch bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Beschäftigten erreicht werden.
Es wurden verschiedene Instrumente zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf an der Hochschule implementiert:
- Betreuung von Kindern in den Ferien
- Betreuung von erkrankten Kindern bei dringenden dienstlichen Terminen
- Betreuung von Kindern am Arbeitsplatz
- Arbeitsausfall bei Krankheit der Kinder oder naher Angehöriger
- Beschäftigte in Elternzeit
- Betriebskindergartenplätze
Ferienbetreuung und Erstattung von Ferienbetreuungskosten
Die Hochschule erstattet den Beschäftigten pro Kind (im Alter bis einschließlich 16 Jahre) für die Ferien-Betreuung 50 Euro/Woche (max. 250 Euro/Jahr). Die Erstattung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Das Kind der/des Beschäftigten nimmt an einer kostenpflichtigen, kindgerechten Ferienbetreuung einer anerkannten Organisation teil (schriftlicher Nachweis erforderlich).
- Die/der Beschäftigte kommt in der Zeit, in der das Kind an einer Ferienbetreuung teilnimmt, seiner Arbeitsverpflichtung/Lehrverpflichtung in der Hochschule nach.
- Nachweis über Teilnahme und Zahlung des Betrages
Das Antragsformular für die Kostenerstattung finden Sie im Intranet unter: Betreuungskosten
Fort- und Weiterbildung
Neu: Eigene Fortbildungsangebote der Personalentwicklung
Eine Übersicht über die Angebote finden Sie im Intranet unter: "Dezernat 2: Personal" - "Team Personalentwicklung" - "Fort- und Weiterbildung"
Sofern Sie eine berufliche Fort- und Weiterbildung besuchen wollten, kann hierzu ein entsprechender Antrag über WinTrip gestellt werden. Kostenloser Veranstalter ist beispielsweise die Hochschulübergreifende Fortbildung NRW (HÜF) http://www.huef-nrw.de/ . Das Anmeldeformular der HÜF erhalten Sie über eine entsprechende Anmeldung zu einem Seminar über die Internetseite. Das Anmeldeformular senden Sie im Anschluss an Ihre/n Vorgesetzte/n zur Unterschrift sowie an die Fortbildungsbeauftragte. Die Fortbildungsbeauftragte übernimmt die abschließende Anmeldung.
Das Netzwerk Hochschuldidaktische Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen (hdw nrw) ist eine gemeinsame wissenschaftliche Einrichtung der 19 Fachhochschulen, die in der Landesrektorenkonferenz vertreten sind. Es trägt dazu bei, die Professionalität bezogen auf die didaktischen Aspekte der Lehrtätigkeit zu erhöhen und somit die Qualität der Lehre zu verbessern. Das Netzwerk bietet hochschuldidaktische Workshops und Beratungen für Professor:innen, wissenschaftliche Mitarbeiter:innen sowie für Lehrbeauftragte an. Vornehmlich wendet sich das Angebot an die Lehrenden der Mitgliedshochschulen, externe Lehrende sowie Angehörige anderer Hochschulen können gegen Rechnung an den Veranstaltungen teilnehmen. Die aktuellen Veranstaltungs- und Beratungsangebote entnehmen Sie bitte der Homepage: http://www.hdw-nrw.de.
Ideen und Konzepte für das Lehren und Lernen an Hochschulen, Workshop-Unterlagen, Checklisten, Link- und Literaturtipps bietet das Netzwerk hdw nrw unter http://www.lehridee.de.
Alle Anmeldungen zu Fortbildungen nehmen Sie nach Genehmigung durch die/den Vorgesetzte/n selbst vor (außer Anmeldungen zu HÜF-Seminaren).
Bitte denken Sie nach Abschluss der Fortbildung daran, die Kopie der Teilnahmebescheinigung dem Dezernat 2 einzureichen, damit diese anschließend Ihrer Personalakte beigefügt werden kann.
Gehaltsabrechnung
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) in Düsseldorf ist für die Bezügeberechnung und Auszahlung Ihres Gehaltes zuständig. Sie erhalten zeitnah eine Mitteilung vom LBV mit Informationen zu Ihrer ersten Abrechnung und ggf. eine vorherige Abschlagszahlung. Danach erfolgen Abrechnungen nur, wenn sich im Vergleich zum Vormonat Änderungen ergeben. Die Auszahlung Ihres Gehaltes erfolgt immer am letzten Werktag im Monat. Sollten Sie Fragen zu Ihrer Gehaltsabrechnung haben, wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (Bezügemitteilung | Finanzverwaltung NRW) oder an Ihren Sachbearbeiter, Ihre Sachbearbeiterin im Dezernat 2 Personal.
Gleichstellungsstelle und Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte und die Gleichstellungskommission vertreten alle Frauen und Männer der Hochschule. Die Gleichstellungsstelle unterstützt die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten und der Gleichstellungskommission.
Die Gleichstellungsstelle wird u.a. bei Berufungen und Personaleinstellungen beteiligt, stellt den Frauenförderplan auf, organisiert genderspezifische Veranstaltungen und berät Bewerberinnen, Studentinnen, Professorinnen und Mitarbeiterinnen.
Die Gleichstellungsbeauftragte kümmert sich auch um die Auditierung und Reauditierung als familiengerechte Hochschule und richtet familienorientierte Maßnahmen ein (z.B. das Eltern-Kind-Arbeitszimmer).
Sie erreichen die Gleichstellungsbeauftragte unter Gleichstellungsbeauftragte@h-brs.de.
Hochschulentwicklungsplan (HEP)
Das Konzept für den Hochschulentwicklungsplan enthält die Vision der Hochschule, ihre Grundsätze, Ziele und Maßnahmen, die in den nächsten fünf Jahren die Orientierung für die Entwicklung der Hochschule hin zu einer anwendungsorientierten Universität geben. Den aktuellen Hochschulentwicklungsplan finden Sie im Intranet: hep3 und als Film: https://youtu.be/nA0XANDot8k
Karneval
Für alle Beschäftigten der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg besteht nachfolgende Arbeitszeitregelung:
a) Weiberfastnacht
An Weiberfastnacht endet die Dienstzeit im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten bereits um 13.00 Uhr. Sie erhalten die für diesen Tag geltende Regelarbeitszeit gutgeschrieben.
Sofern Sie beabsichtigen, der Hochschule an Weiberfastnacht ganztägig fern zu bleiben, haben Sie die Möglichkeit,
- einen Urlaubstag in Anspruch zu nehmen oder
- Gleitzeit zu beantragen.
Fall Sie an der Zeiterfassung teilnehmen, wird bei der Beantragung von Gleitzeit die individuelle Arbeitszeit für diesen Tag von Ihrem Zeitkonto in Abzug gebracht.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht an der Zeiterfassung teilnehmen, erfassen diesen Tag entsprechend der vor genannten Regelungen in ihren individuellen Aufzeichnungen der Arbeitszeit.
b) Rosenmontag
Der Rosenmontag ist arbeitsfrei. Auch für diesen Tag wird die Regelarbeitszeit gutgeschrieben.
Kindergeld
Seit dem 01.03.2021 ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit für die Auszahlung des Kindergeldes zuständig.
Vordrucke, nützliche Informationen und regionale Zuständigkeiten finden Sie unter www.familienkasse.de. Das LBV informiert Sie rechtzeitig über den genauen Ablauf der Übergabe.
Neue Mitarbeiter:innen ab dem 01.03.2021 beantragen bitte das Kindergeld direkt bei der Familienkasse.
Krankmeldung
Erkrankungen / Folgeerkrankungen / Unfälle sind unter Angabe der voraussichtlichen Dauer unverzüglich per E-Mail dem Dezernat 2 und Ihrem Vorgesetzten mitzuteilen (wir verweisen dazu auf die jeweils geltende Dienstvereinbarung). Die zuständigen Ansprechpartnerinnen erreichen Sie unter der folgenden zentralen E-Mail-Adresse:
Email: krankmeldung@h-brs.de
Bei einer länger als drei Kalendertagen andauernden Arbeitsunfähigkeit ist dem Dezernat Personal unverzüglich eine ärztliche Bescheinigung (mit voraussichtlicher Dauer) vorzulegen.
Bei Beschäftigten, die nicht an der Zeiterfassung teilnehmen (insbesondere wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) benötigt das Dezernat 2 zusätzlich die Rückmeldung ab wann die Arbeit wieder aufgenommen wurde. Die Wiederaufnahme der Arbeit ist auch an die zentrale E-Mail-Adresse für Krankmeldungen (s.o.) zu melden.
Mensa
Der Betreiber der Mensa an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg ist das Studentenwerk Bonn. Auf der Internetseite unserer Hochschule werden die Wochenspeisepläne für die Standorte Sankt Augustin und Rheinbach veröffentlicht. Für Mitarbeitende, Studierende sowie Gäste gelten jeweils separate Preise. Im Eingangs- und im Kassenbereich sind Automaten platziert, um ein entsprechendes Guthaben auf den Dienstausweis zuladen.
Öffnungszeiten (Essensausgabezeiten) Sankt Augustin: Mo-Fr 11:30 bis 14:30 Uhr und koffe-In: Mo-Fr 08:00 bis 16:00 Uhr
Öffnungszeiten (Essensausgabezeiten) Rheinbach: Mo-Fr 11:30 bis 14:00 Uhr und cafe campus: Mo-Do 08:00 bis 15:00 Uhr und Fr 08:00 bis 14:00 Uhr
Mutterschutz
Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet im Normalfall 8 Wochen nach der Geburt, bei medizinischen Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen nach der Entbindung. Bei allen Geburten vor dem errechneten Termin verlängert sich die Schutzfrist um die Tage, die vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnten. Damit beträgt die Mutterschutzfrist in jedem Fall ununterbrochen mindestens 14 Wochen plus den Tag der Entbindung. Eine Änderung des voraussichtlichen Entbindungstermins sollte daher zur eigenen Sicherheit unverzüglich dem Dezernat 2 mitgeteilt werden.
Weitere Informationen finden Sie in AGUM im Prozess „Mutterschutz“.
Nebentätigkeit
Tarifbeschäftigte haben ihrem Arbeitgeber alle Nebentätigkeiten rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige ist der/dem Dienstvorgesetzten über die/den Fachvorgesetzten unter Angabe
- von Art und Dauer der Nebentätigkeit,
- des zeitlichen Umfangs in der Woche und
- des Auftraggebers
zukommen zu lassen.
Gerne steht Ihnen das Team Tarifbeschäftigte als Ansprechpartner zur Verfügung. Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem Anzeigeformular unter der Seite Formulare Beschäftigte.
Öffnungszeiten
Campus Sankt Augustin: Mo-Fr: 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr, Sa: 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Campus Rheinbach: Mo-Fr: 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr, Sa: 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Personalrat
Die wissenschaftlichen Beschäftigten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung der Hochschule werden jeweils durch einen Personalrat vertreten. Auf der Homepage sind jeweils die Mitglieder für die aktuelle Amtszeit mit ihrer Funktion veröffentlicht.
Beide Personalräte stehen für Fragen und/oder bei Problemen am Arbeitsplatz jederzeit zur Verfügung. wpersvg@h-brs.de oder nwpers@h-brs.de
Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung für Mitarbeitende an der H-BRS ist zuständig für Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Sie fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die Dienststelle, vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.
Sie erreichen die Vorsitzende der Schwerbehindertenvertretung unter schwerbehindertenvertretung@h-brs.de.
ServicePoint
Das Servicepoint-Team des Instituts für IT-Service (ITS) steht Ihnen bei Fragen oder Schwierigkeiten rund um den Computer, Drucker, DIAS, etc. zur Verfügung. Sie erreichen das Institut für IT-Service-Team unter der Durchwahl -666 oder können in JIRA einen ServicePoint-Auftrag stellen.
Sonderurlaub/Arbeitsbefreiung
Die Gewährung von einzelnen Sonderurlaubstagen sollten Sie ebenfalls rechtzeitig vor Beginn des gewünschten Sonderurlaubs mit einem DIAS-Antrag stellen. Die Genehmigung erfolgt erst nach Prüfung der tariflichen Voraussetzungen. Anträge auf Gewährung von einem längeren Sonderurlaub richten Sie bitte schriftlich, mit einer Stellungnahme des Vorgesetzten, an das Dezernat 2. Die Genehmigung erfolgt ebenfalls erst nach Prüfung der tariflichen Voraussetzungen.
Aus persönlichen Anlässen (§33 Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW bzw. §29 TV-L) kann Urlaub aus folgenden Gründen gewährt werden:
- Niederkunft der Ehefrau oder eingetragenen Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes (1 Arbeitstag).
- Tod der Ehefrau oder des Ehemanns, der eingetragenen Lebenspartnerin oder des eingetragenen Lebenspartners im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, eines Kindes oder eines Elternteils (2 Arbeitstage).
- Umzug aus dienstlichem Grund an einen anderen Ort (1 Arbeitstag).
- 25-, 40- jähriges Dienstjubiläum (1 Arbeitstag) (Tarifbeschäftigte).
- Schwere Erkrankungen einer/eines Angehörigen, soweit sie/er in demselben Haushalt lebt (1 Arbeitstag im Kalenderjahr) (Tarifbeschäftigte).
- Schwere Erkrankung eines Kindes, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wenn im laufenden Kalenderjahr kein Anspruch nach § 45 SGB V besteht oder bestanden hat (bis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahr) (Tarifbeschäftigte).
- Schwere Erkrankung einer Betreuungsperson, wenn Beschäftigte deshalb die Betreuung ihres Kindes, das das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung dauernd pflegebedürftig ist, übernehmen müssen (bis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahr) (Tarifbeschäftigte).
- In sonstigen dringenden Fällen (bis zu 3 Arbeitstage).
Beschäftigte können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts/Besoldung Sonderurlaub erhalten.
Statistiken und Personalzahlen
Sie benötigen Personalzahlen z.B. für eine Statistik? Dann wenden Sie sich gerne an personalstatistiken@h-brs.de.
Weihnachten und Neujahr
Mit den beiden Personalräten der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg wurde für alle Beschäftigten der Hochschule vereinbart, die gesamte Hochschule zwischen Weihnachten und Neujahr eines jeden Jahres zu schließen. Genauere Informationen werden jedes Jahr im Intranet veröffentlicht.
Zeiterfassung
Der Dienstausweis dient den Verwaltungs- und Bibliotheksmitarbeitenden, Fachbereichssekretariatsmitarbeitenden und wissenschaftlichen Mitarbeitenden im Sprachenzentrum auch als Gleitzeitkarte. Die Zeiterfassung erfolgt entsprechend der Dienstvereinbarung für Gleit- und Jahresarbeitszeit. Für jede:n Mitarbeiter:in ist die individuelle Arbeitszeit hinterlegt. Abwesenheiten wegen Urlaub, Sonderurlaub, Krankheit, Kur, Dienst- oder Arbeitsbefreiung und gesetzlicher Feiertag werden zusätzlich durch die Meldung über DIAS unterstützt und sind durch Einsichtnahme auf das Zeitkonto sehr transparent.
Zusatzversorgung (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder – VBL)
Im Bereich der Pflichtversicherung der „VBLklassik“ wird den Versicherten eine betriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung sowie in den Fällen der Erwerbsminderung eine Betriebsrente gezahlt.
Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links (auch auf Englisch):